Betreuerin des Rauhen Hauses angeklagt. Die erfahrene Sozialarbeiterin soll bei ihren Besuchen der Familie Warnzeichen übersehen haben.

Hamburg. Für den Tod des völlig abgemagerten Babys Lara Mia in Wilhelmsburg muss sich nach den Eltern auch eine Sozialarbeiterin vor Gericht verantworten. Der Prozess vor dem Amtsgericht Hamburg-Harburg soll am 17. August beginnen. Die Staatsanwaltschaft hat Marianne K., Mitarbeiterin des Rauhen Hauses - ein Träger der Jugendhilfe - wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen angeklagt.

Die Frau hatte die Familie noch wenige Tage vor dem Tod des neun Monate alten Mädchens besucht - und befunden, das Kind sei wohlauf. Zunächst hatte sich die erfahrene Sozialarbeiterin zehn, dann aber nur noch fünf Stunden um die Mutter von Lara Mia gekümmert. Aus schwierigen Verhältnissen stammend, war die mit 17 Jahren schwangere Jessica R. von Marianne K. über mehrere Monate betreut worden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat die Betreuerin nicht genug getan, um das Verbrechen zu verhindern. In seiner Urteilsbegründung führte das Landgericht aus, Jessica R. habe die routinierte Sozialarbeiterin durch Lügen manipuliert.

Lara Mia wog 4,8 Kilo, als sie Anfang März 2009 starb; das Doppelte wäre jedoch normal gewesen. Die genaue Todesursache ließ sich allerdings nie klären. Experten konnten auch einen plötzlichen Kindstod nicht ausschließen.

Das Landgericht hatte die Mutter des Babys und ihren früheren Lebensgefährten Mitte Juli zu Bewährungsstrafen verurteilt. Jessica R. erhielt zwei Jahre, ihr Ex-Freund Daniel C., 22, eine Bewährungsstrafe von neun Monaten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Jessica R. ihre Tochter in böswilliger Weise misshandelt hatte. So soll sie unmittelbar nach dem Tod ihres Kindes ihrer Mutter gesagt haben: "Lara Mia ist verhungert, jetzt fehlen mir 500 Euro im Monat."

Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil vergangene Woche Revision eingelegt. In der Urteilsbegründung hatte der Vorsitzende Richter auch den Hamburger Behörden Versagen vorgeworfen.