Die Deutsche Kinderhilfe spricht von “Opfern zweiter Klasse“. Die Mutter wurde zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

Berlin. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter und die Deutsche Kinderhilfe haben Kritik an dem ihrer Ansicht nach zu milden Urteil im Fall der verhungerten Lara-Mia aus Hamburg geäußert. „Welch fatale Signalwirkung geht von so einem furchtbaren Urteil aus. Hier zeigt sich, dass Kinder bei vielen Gerichten immer noch nur Opfer zweiter Klasse sind. Die Staatsanwaltschaft ist dringend aufgefordert, Rechtsmittel einzulegen“, sagte Georg Ehrmann, Vorsitzender der Deutschen Kinderhilfe laut einer am Sonnabend verbreiteten Pressemitteilung.

Für den Tod des völlig abgemagerten Babys Lara Mia hatte das Hamburger Landgericht die 19-jährige Mutter am Freitag zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahre n verurteilt. Ihr drei Jahre älterer Ex-Freund erhielt neun Monate auf Bewährung. Das Gericht sprach beide wegen gefährlicher Körperverletzung und Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht schuldig. Bei der Mutter kam noch Misshandlung von Schutzbefohlenen hinzu. Der Säugling war im März 2009 im Alter von neun Monaten gestorben. Das kleine Mädchen wog nur 4,8 Kilo – das Doppelte wäre normal gewesen. Die genaue Todesursache konnte nicht geklärt werden.

SCHÄRFERE KONTROLLEN

Der stellvertretende Bundesvorsitzende des BDK, Andre Schulz, sagte laut Mitteilung: „ Das Urteil fügt sich in eine traurige Reihe von nicht mehr nachvollziehbaren Urteilen ein, etwa das gegen den Ziehvater Kevins lediglich wegen Körperverletzung mit Todesfolge oder die Aufhebung des Mordurteils gegen die Eltern von Dennis in Cottbus, die ihren Sohn ebenfalls verhungern ließen.“ Ob angesichts dieses Urteils eine umfassende Aufarbeitung etwaiger Versäumnisse durch das Jugendamt erfolgt, erscheine ihm fraglich.