Großvater des verstorbenen Kleinkindes als Zeuge vernommen
Am dritten Prozesstag im Fall des möglicherweise verhungerten Kleinkindes Lara-Mia aus Wilhelmsburg wurde unter anderem der Großvater des verstorbenen Mädchens und Vater der Angeklagten Jessica R., Karl-Heinz R., als Zeuge vernommen. Wie bereits am Prozesstag zuvor versuchte der Vorsitzende Richter am Freitag die Zeit vor dem Tod des neun Monate alten Mädchens penibel nachzuzeichnen. In der Vernehmung, in der sich die Staatsanwältin deutlich zurück hielt, ging es auch um die Familienverhältnisse der Familie R., die insbesondere durch die Scheidung der beiden Großeltern Karl-Heinz R. und Marina T. geprägt ist.
Lara-Mia war im März vergangenen Jahres völlig dehydriert und unterernährt von Rettungskräften tot aufgefunden worden. Die Obduktion des Leichnams durch Rechtsmediziner hatte allerdings nicht zweifelsfrei ergeben, dass Lara-Mia durch die akute Unterernährung zu Tode kam. Möglich sei auch ein plötzlicher Kindstod, so die Experten. Die Mutter des Kindes, Jessica R., und ihr damaliger Lebensgefährte, Daniel C., sind wegen versuchten Totschlags durch Unterlassen angeklagt.
Die 25 und 33 Jahre alten Schwestern der Angeklagten, die bereits am Dienstag als Zeugen vorgeladen worden waren, hatten in ihren Aussagen keinen Zweifel daran gelassen, dass sie die Angeklagte für schuldig halten. Gleichzeitig erhoben sie schwere Vorwürfe gegen die Behörden, nicht rechtzeitig eingeschritten zu sein. Schon im Oktober, also fünf Monate vor Lara-Mias Tod, sei ihnen aufgefallen, dass das Mädchen deutlich unterernährt gewesen sei.
Jessica R. und Daniel C. haben sich in Absprache mit ihren Anwälten noch nicht zu den Vorwürfen geäußert. Zum Prozessbeginn am Donnerstag vergangener Woche hatten sie allerdings angekündigt, im Laufe des Prozesses Aussagen machen zu wollen.
Der Prozess läuft unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Erst bei der Urteilsverkündung werden Medien und Beobachter wieder den Gerichtssaal betreten dürfen. Zunächst wurden zehn Sitzungstage anberaumt. Der Prozess wird am Dienstag fortgeführt.
Angeklagt ist im Fall Lara-Mia auch die Betreuerin der Familie vom Rauhen Haus. Ihr Prozess wird vor dem Amtsgericht Harburg geführt. Die Anklage lautet auf fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen.