Wer in den ersten 14 Monaten nach der Geburt des Kindes Elterngeld beziehen möchte, sollte sich auf einigen Papierkram gefasst machen: Das...
Wer in den ersten 14 Monaten nach der Geburt des Kindes Elterngeld beziehen möchte, sollte sich auf einigen Papierkram gefasst machen: Das Elterngeld muss nämlich unbedingt schriftlich beantragt werden, und zwar bei den Elterngeldstellen. In Hamburg findet man die in den Bezirksämtern. Alle notwendigen Formulare und Vordrucke gibt es ebenfalls dort. Mit einem Anruf bei der Behördenhotline 115 kann man sie sich auch nach Hause schicken lassen oder alternativ im Internet herunterladen. Außerdem sind diverse Nachweise erforderlich, die dem Antrag beigelegt werden müssen: Wichtig ist in jedem Fall die Geburtsurkunde des Kindes. Beide Elternteile müssen außerdem in einem Vordruck eine Erklärung zu ihrem Einkommen ablegen und Gehaltsabrechnungen aus den letzten 14 Monaten vor der Geburt beilegen. Welche Unterlagen außerdem notwendig sind, ist von Fall zu Fall verschieden. Also: am besten vorher genau nachfragen.
Das Geld kann rückwirkend nur für drei Monate gezahlt werden. Deshalb ist es wichtig, den Antrag rechtzeitig einzureichen.
Wem das Ausfüllen der Formulare zu kompliziert ist, kann sich von einem Elterngeldspezialisten helfen lassen. Dieser Service kostet allerdings 178,50 Euro. Hierzu gibt es mehr Informationen auf www.elterngeld.net .
In Hamburg verbindet die Behördenhotline 115 mit allen Elterngeldstellen.