Bad Berleburg. „Sie sagen, sie suchen Kontakt zu uns. Das ist nicht passiert.“ Georg Feldmann-Schütte aus Oberkirchen will jetzt sein Recht durchsetzen.
Die Zeichen stehen auf Sturm für den Trägerverein des Wisentprojektes. Nachdem der Verein seine Revision beim Bundesgerichtshof gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes zurückgezogen hat, formieren sich die Waldbauern zum finalen Schlagabtausch.
„Wir werden auf unserem Recht bestehen“, macht Georg Feldmann-Schütte aus Oberkirchen deutlich. Neben Hubertus Dohle ist er einer der beiden Land- und Forstwirte, die sich vor dem Oberlandesgericht Hamm erfolgreich gegen die auf ihren Grundstücken umherstreifenden Wisente und die Schälschäden an Buchen gewehrt haben und den Streit nach der Revision des Vereins auch bis vor den Bundesgerichtshof mitausgetragen haben.
Was sind geeignete Maßnahmen?
Das Urteil gibt dem Trägerverein auf, „geeignete Maßnahmen“ zu treffen, um im Falle von Feldmann-Schütte die frei umherstreifenden Herde am Betreten seiner Grundstücke zu hindern. Und im Fall von Hubertus Dohle geht es nicht um ein Betretungsverbot, sondern um das Verhindern von Schälschäden.
Lesen Sie auch:
- Bad Berleburg: Wisentverein gibt Rechtsstreit auf
- Bad Berleburg: Letzte Chance für Erhalt des Projektes
- Kirchhundem: Wisente mit Nachwuchs zurück bei Rüspe
- Schmallenberg: Anwalt und Waldbauer ziehen Bilanz nach der Klage
„Der Wisentverein tut nichts. Die spielen auf Zeit“, ärgert sich Feldmann-Schütte. „Die sagen, dass sie den Kontakt zu uns suchen. Das ist nicht passiert.“ Über ihren Rechtsanwalt Hans-Jürgen Thies haben die klagenden Waldbauern den Verein aufgefordert, die „geeigneten Maßnahmen“ zu nennen, die man einsetzen wolle, um die etwa 25 Wildrinder im Zaum zu halten. Dafür aber hat der Trägerverein nach eigenem Bekunden bis zum Freitag, 19. August, um Mitternacht Zeit.
Lesen Sie auch:
- Das wird aus dem Zaun für die freilebende Wisentherde.
- Wisente sind tierische Botschafter der Region
- Vier junge Bullen aus der freien Herde getötet
- Wisente töten Hund eines Spaziergängers
Georg Feldmann Schütte macht keinen Hehl daraus, dass man das Urteil Zwangsvollstrecken lassen wolle. Zwar ist das Urteil des OLG vom 15. Juli 2021 durch das Zurückziehen der Revision am BGH im Juli 2022 bereits rechtsgültig, aber es kann noch nicht vollstreckt werden, bis die letzten schriftlichen Formalien erledigt sind. Konkret müssen auch alle Verfahrensakten erst einmal wieder aus Karlsruhe nach Hamm.
Klare Vorschläge in Gutachten
Auf die Frage, was denn aus seiner Sicht geeignete Maßnahmen sein könnten, antwortet Feldmann-Schütte ohne Umschweife: „In dem Gutachten der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover stehen die doch drin. Das Gutachten hat den Steuerzahler immerhin auch rund eine Viertelmillion Euro gekostet.“
Lesen Sie auch:
- Bad Berleburg: Wisentverein präsentiert zwei neue Partner
- Schmallenberg: Das sagt die Stadt zum Thema Herrenlosigkeit der Wisente
- Bad Berleburg: Berühmte Wisentkuh Quelle aus Sicherheitsgründen getötet
- Wittgensteiner Wisent wird zum Problembullen
Vier mögliche Szenarien zeigt das Gutachten auf – die reichen von einem Extrem zum anderen: von der Tötung der gesamten freien Herde, über das Einfangen und Umsiedeln, das Gattern der Tiere in einem größeren Bereich bis zur kompletten Herrenlosigkeit. Für die Letztere sieht das OLG die Voraussetzungen noch nicht erfüllt. Nur die ersten drei Szenarien scheinen als Möglichkeiten geeignet, die Herde rechtssicher von Gesetzesverstößen abzuhalten und den Verein vor Zwangsvollstreckung zu schützen.
Weitere Klagen am Landgericht
Der Rechtsstreit mit den Waldbauern im Sauerland hat aber auch den Effekt, dass die Zahl der Urteile gegen den Verein wachsen dürfte. Bislang liegen beim Landgericht Arnsberg noch mehrere Verfahren – laut Feldmann-Schütte mindestens drei, die einen ähnlichen Klagehintergrund hatten wie die von Feldmann-Schütte und Hubertus Dohle. Eine Sprecherin des Landgerichtes Arnsberg, Richterin Leonie Maaß, bestätigte auf Nachfrage, dass solche Verfahren auf Wunsch des Klägers oder Beklagten nun auch zu Ende geführt werden können. Maaß fand auf Anhieb einen solchen Fall, der in 2019 „ruhend gestellt“ worden war. Nicht ungewöhnlich wäre es, wenn diese Klagen dann von einem Gericht auch nach dem Vorbild der OLG-Entscheidung entschieden werden. Auf genau so einen Präzedenzfall hoffen betroffene Grundbesitzer aus dem HSK und dem Kreis Olpe.