Bad Berleburg/Hamm. Der jahrelange Rechtsstreit führte bis vor den Bundesgerichtshof, Jetzt hat der Trägerverein seine Revision zurückgezogen. Das hat Folgen.

Die Nachricht kommt überraschend: Der Trägerverein des Wisentprojektes gibt im jahrelangen Rechtsstreit mit zwei Waldbauern aus dem Sauerland auf. Damit wird das im Juli 2021 gefällte Urteil des Oberlandesgerichtes in Hamm rechtsgültig, wie auch der Bundesgerichtshof auf Anfrage bestätigte.

Nach Informationen dieser Zeitung hatte der Wisentverein mit Schreiben vom 7. Juli seine im August 2021 gegen die Entscheidung des OLG Hamm beim Bundesgerichtshof eingelegte Revision zurückgezogen. Dr. Kai Hamdorf, Richter am Bundesgerichtshof und Pressesprecher teilte unter Angabe der Aktenzeichen V ZR 157/21 und V ZR 158/21 auf Anfrage mit: „Der Bundesgerichtshof hat den Verein mit einem Schreiben der Vorsitzenden jeweils darauf hingewiesen, dass die Revision keine Aussicht auf Erfolg hat. Daraufhin hat der Verein die Revisionen in beiden Parallelverfahren zurückgenommen.“ Der Pressesprecher des Trägervereins, Dr. Michael Emmrich bestätigt dies auf Nachfrage: „Der Trägerverein hat seine Revision nach einem entsprechenden Hinweis des BGH auf Erfolglosigkeit zurückgezogen“.

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Kostenfrage

Interessant ist dieser Schritt auch vor dem Hintergrund der Kosten eines solchen Rechtsstreites. Durch ein Zurückziehen entfallen Teile der Gerichtsgebühren und vor allem auch Termingebühren, die die Anwälte beider Seiten in Rechnung stellen könnten.

Dazu erläuterte der Pressesprecher des BGH: „Der Streitwert wird durch den Bundesgerichtshof jeweils durch Beschluss festgesetzt. Das ist noch nicht erfolgt, sodass ich Ihnen hierzu keine Angaben machen kann. Die Kosten werden dem Verein aufzuerlegen sein, da dieser die eingelegten Rechtsmittel zurückgenommen hat.“

Hierzu hat der Trägerverein aber laut seinem Sprecher Dr. Emmrich eine andere Auffassung: „Die Kosten werden zu zwei Dritteln beim Trägerverein und zu einem Drittel bei den Klägern liegen.“

Das sagt das OLG-Urteil

Welche Folgen hat diese Entscheidung des Trägervereins für das Projekt? Klar ist, dass die klagenden Waldbauern, die wegen Schälschäden an Buchen durch die Wisente geklagt hatten, recht bekommen haben. Das Oberlandesgericht formulierte es damals in einer Pressemitteilung so: „Die beiden Forstwirte müssten diese Eigentumsbeeinträchtigungen insbesondere nicht (mehr) unter dem Gesichtspunkt dulden, dass es sich bei der Freisetzung der Wisente um eine naturschutzrechtliche Maßnahme – im Sinne von § 65 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) – handele. “Übersetzt heißt das: Wenn die Wisente auf „fremde“ Grundstücke laufen, können deren Besitzer Anzeige – beispielsweise wegen Hausfriedensbruchs – stellen. Für den Trägerverein heißt das, dass er jetzt schnell nach einer Lösung suchen muss, mit der er die Wildrinder vor allem von den Grundstücken der Kläger fernhalten kann. Dabei kamen neben Zäunen auch Wildhüter in Betracht, die die Herde begleiten und leiten sollten.

Wisent-Streit

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    Eine zwischenzeitlich von der damaligen NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser ins Spiel gebrachte Zaunlösung mit einem Großgatter war im Oktober 2021 endgültig vom Tisch, weil es einerseits massiven Widerstand von Waldbesitzern und Touristikern in Schmallenberg gegeben hatte, andererseits hätte der für eine begrenzte Zeit von maximal fünf Jahren zu errichtenden Zaun sehr viel Geld gekostet.

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      Angriffsfläche für das Wildtierprojekt bot auch ein wissenschaftliches Gutachten des Instituts für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung (ITAW) der Stiftung Tierärztliche Hochschule in Hannover. Dies hatte dem Verein im Dezember 2021 nahegelegt, sich einen erfahrenen Partner zu suchen. Auf die Frage, wie der Trägerverein die Wisente daran hindern will, fremde Grundstücke zu betreten und ob es schon einen „erfahrenen Partner“ gebe, antwortet Dr. Michael Emmrich: „Auch wenn noch kein schriftlicher Beschluss des BGH vorliegt, befasst sich der Trägerverein bereits mit den möglichen Optionen, das OLG Urteil umzusetzen und befindet sich dazu auch in intensiven Gesprächen mit den Projektpartnern.“