Birkelbach. Der Leiter des CJD, Wolfgang Langenohl, bezieht Stellung zu den anonymen Vorwürfen, es habe sexuellen Missbrauch in der Einrichtung gegeben.

Wolfgang Langenohl ist immer noch fassungslos. „Das Ganze hat uns sehr geschadet und wir werden bei jeder Gelegenheit darauf angesprochen“, sagt der Leiter des CJD Siegen-Wittgenstein über die Folgen eines anonymen Schreibens, deren inhaltlicher Vorwurf fehlgeleitet sei. Darin war eine frühere Erzieherin des CJD beschuldigt worden, eine sexuelle Beziehung zu einem minderjährigen Schutzbefohlenen gehabt zu haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.

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Noch ist nicht einmal klar, ob es tatsächlich eine strafbare Handlung gab. Dennoch sieht Wolfgang Langenohl Klärungsbedarf, weil das Image des CJD und seiner Mitarbeiter zu Unrecht durch das Schreiben gelitten habe.

Falsche Anschuldigungen

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Im Gespräch mit dieser Zeitung will der Leiter der pädagogischen Einrichtung einige Dinge klarstellen. Ja, die Mitarbeiterin war vor einigen Jahren beim CJD beschäftigt. Und ja, der Junge war ebenfalls in einer CJD-Wohngruppe untergebracht. Doch niemals habe es zwischen pädagogischen Fachkräften des CJD und Schutzbefohlenen derartige Beziehungen gegeben, wie es der anonyme Schreiber formuliert.

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Fakt sei aber auch, dass man sich von der besagten Erzieherin im Februar 2018 getrennt habe, über zwei Jahre bevor das anonyme Schreiben im April 2020 bei ihm und der Staatsanwaltschaft eingegangen sei. Die Regel-Wohngruppe, in der die Erzieherin gearbeitet hatte, habe man aus konzeptionellen Gründen im Jahr 2018 aufgelöst, weil die Zuweisungszahlen für diese Wohnform rückläufig gewesen seien. Das CJD habe daraus eine Wohngruppe für Jugendliche mit intensiven pädagogischen Bedarf machen wollen.

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Weil einige Erzieherinnen dies nicht mittragen wollten, hätten sie das CJD verlassen. Die Erzieherinnen, unter anderem die besagte Erzieherin, seien dann im Februar 2018 zu einem anderen Träger gewechselt, so Langenohl. Sechs Monate später folgte dann auch ein Jugendlicher auf eigenen Wunsch in diese Einrichtung. Der Vorwurf, den der Autor des anonymen Schreibens gegen das CJD erhebt, sei demnach haltlos, so Langenohl.

Auffällige Fehler

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Warum aber das Schreiben an ihn und die Staatsanwaltschaft explizit auf das Christliche Jugenddorf zielt, weiß er nicht. „Ich habe mir auch sehr viele Gedanken dazu gemacht, aber ich weiß nicht, wer uns schaden will. Ich stehe hinter meinen Mitarbeitenden und kann mit voller Überzeugung sagen, dass in unserem Jugenddorf jeder seiner hohen Verantwortung in diesem Beruf bewusst ist und sehr gute Arbeit leistet“. Sicher ist sich Langenohl, dass das Schreiben nicht aus dem Haus selbst komme, auch wenn man es darin behaupte. Dafür seien die Fehler zu grob. Nicht nur, dass der Arbeitgeber zweimal als „CDJ“ abgekürzt werde, sondern auch weil vom „Internat im Jugenddorf“ die Rede sei. „Wir haben hier kein Internat“, stellt Langenohl klar.

Staatsanwaltschaft ermittelt

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Auf Nachfrage der Redaktion bei der Staatsanwaltschaft in Siegen erläutert deren Sprecher Patrick Baron von Grotthuss: „Die Ermittlungen laufen noch.“ Einen weiteren Sachstand gebe es nicht – und es sei nach wie vor nicht klar, ob am Ende auch ein strafbares Handeln stehe. Das gebe es nur, wenn ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen Erzieherin und Schutzbefohlenem bestanden oder es sich um sexuellen Missbrauch von Minderjährigen gehandelt habe.

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Was am Ende die Ermittlungen ergeben, ist Langenohl zwar nicht gleich, aber seine Mitarbeitenden und das CJD müssten jetzt mal in Ruhe gelassen werden: „Wir leisten hier nach wie vor gute Arbeit. Wir arbeiten vertrauensvoll mit allen kooperierenden Jugendämtern zusammen und diese überzeugen sich auch vor Ort von der Qualität. Wir wollen in diesem Jahr 30 Jahre CJD in Siegen-Wittgenstein feiern. Davon lassen wir uns auch nicht abbringen“, so der Leiter des Jugenddorfes abschließend.