Birkelbach. Die Staatsanwaltschaft Siegen geht einem Hinweis nach. Eine Erzieherin soll ein sexuelles Verhältnis zu einem Minderjährigen gehabt haben.
Die Staatsanwaltschaft Siegen hat Ermittlungen gegen eine ehemalige Mitarbeiterin des Christliches Jugenddorfes Siegen-Wittgenstein in Birkelbach aufgenommen. Der Pressesprecher Oberstaatsanwalt Patrick Baron von Grotthus erläutert im Gespräch mit dieser Zeitung, dass die Erzieherin in einem anonymen Schreiben, das auch der Redaktion vorliegt, beschuldigt wird, ein sexuelles Verhältnis zu einem minderjährigen Bewohner der Birkelbacher Einrichtung gehabt zu haben. Laut von Grotthuss ist die Sachlage sehr komplex.
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„Inzwischen sind uns die Namen der beteiligten Personen bekannt. Im Moment läuft eine Vorprüfung“, weil noch nicht klar ist, ob aus der Untersuchung überhaupt ein Strafverfahren werden kann.
Schwierige Ermittlungen
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Allein der Umstand, dass die Frau mit einem zur Tatzeit Minderjährigen Sex gehaben soll, reiche nicht aus, um den den Straftatbestand der Sexuellen Missbrauchs eines Schutzbefohlen oder den Sexuellen Missbrauch von Minderjährigen zu erfüllen. Dazu muss geklärt werden, ob der Jugendliche in einem direkten Abhängigkeitsverhältnis zu der Frau gestanden habe oder ob diese direkt mit der Erziehung beauftragt war.
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Eine sehr detaillierte Prüfung von Fakten und Tatvorwürfen sei auch deshalb wichtig, weil durch eine möglicherweise falsche Anschuldigung großer Schaden angerichtet werden könne, macht von Grotthuss deutlich.
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Wer die Hinweisgeber sind, ist bislang nicht klar. Das anonyme Schreiben wurde auf einem Computer geschrieben. Der Brief soll am 20. April diesen Jahres verfasst worden sein und sowohl an den Einrichtungsleiter des CJD in Birkelbach, Wolfgang Langenohl, als auch an die Staatsanwaltschaft Siegen adressiert worden sein. Bei der Staatsanwaltschaft ist er am 24. April diesen Jahres eingegangen, so von Grotthuss.
Ungewöhnliche Schreibfehler
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Als Begründung für die Anonymität heißt es in dem Brief: „Wird [sic!] sind Mitarbeiter/innen des CDJ [sic!] und möchten namentlich nicht in Erscheinung treten, da wir möglicherweise persönliche Nachteile für unsere weitere Beschäftigung befürchten. [...] Innerhalb des CDJ [sic!] haben wir vom sogenannten Flurfunk die Kenntnis über den Vorgang erhalten haben. Es soll sogar soweit gehen, dass Mitarbeiter/innen von dieser Beziehung Kenntnis gehabt haben sollen, ohne ihr Wissen weiterzugeben.“
Der Schreibfehler bei „Wir“ am Anfang des Satzes kann passieren. Dass aber zweimal der Arbeitgeber mit dem falschen Kürzel „CDJ“ genannt wird, obwohl er in der Adresszeile richtig geschrieben wurde, macht stutzig und schürt Zweifel an der Herkunft des Briefes, wie auch die Staatsanwaltschaft deutlich macht.
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Gut einen Monat nach dem ersten Versand, am 23. Mai, wurde das gleiche Schreiben dann auch an die Redaktion der Westfalenpost geschickt. Der Poststempel macht klar. Eingeworfen und verarbeitet wurde der Brief in einem Zustellzentrum in Mittelhessen.
CJD äußert sich schriftlich
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Auf Anfrage unserer Redaktion nimmt auch das Christliche Jugenddorfwerk schriftlich Stellung zu den schweren Anschuldigungen. Dessen Pressesprecherin Inka Bihler-Schwarz schreibt: „Uns ist der Vorfall durch den auch Ihnen vorliegenden Brief Ende April 2020 bekannt geworden. Selbstverständlich nehmen wir die darin erhobenen Vorwürfe sehr ernst und gehen diesen auch nach.“ Die in dem Brief genannte Erzieherin sei nicht mehr für das CJD tätig. Auch der im Brief genannte Jugendliche habe die Einrichtung verlassen, so Bihler-Schwarz.
Die Sprecherin des Christlichen Jugenddorfwerkes mochte sich darüber hinaus nicht weiter äußern. „Wir arbeiten selbstverständlich eng mit den ermittelnden Behörden zusammen“, heißt es von Bihler-Schwarz abschließend.