Burbach/Wilnsdorf. Auf der Gernsbacher Höhe und auf dem Walkersdorfer Berg soll Strom erzeugt werden. Der Naturschutzbeirat befasst sich mit den Vorhaben.

Zwei neue Windräder werden im südlichen Siegerland errichtet: auf der Gernsbacher Höhe bei Wilgersdorf und auf dem Walkersdorfer Berg bei Gilsbach. Der Naturschutzbeirat befasst sich am Donnerstag, 17. November, ab 17 Uhr im Kreishaus mit den Genehmigungsanträgen.

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Standort Gernsbacher Höhe

In Gernsdorf plant die juwi AG ein 223 Meter hohes Windrad mit einem Rotor-Durchmesser von 75 Metern und einer Nabenhöhe von 148 Metern. Der Standort liegt im Bereich Gernsbacher und Tiefenrother Höhe, auf dem die Gemeinde Wilnsdorf Baurecht für insgesamt vier Windräder schaffen will. Gegenüber, jenseits der Stadtgrenze zu Haiger stehen bereits drei Windräder. Für die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes will der Kreis ein Ersatzgeld von rund 102.000 Euro verlangen. Die Haselmaus soll vorher vergrämt werden, zum Schutz der Fledermaus soll die Anlage vom 1. April bis 31. Oktober in der Dunkelheit nicht betrieben werden dürfen.

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Standort Walkersdorfer Berg

Bauherrin am Walkersdorfer Berg in Gilsbach ist die Volkswind GmbH. Das Windrad dort wird 175 Meter hoch, der Rotor hat einen Durchmesser von 58,5 Metern, die Nabenhöhe beträgt 116,5 Meter. Das Maschinenhaus wird als Gondel auf einen Stahlrohrturm gesetzt. Der Walkersdorfer Berg war von der Gemeinde Burbach auch als Teil einer Windkraft-Vorrangzone vorgesehen gewesen, bevor die Gemeinde – wie viele andere – diese Planung aufgegeben hat. Rund 86.000 Euro Ersatzgeld werden für den Burbacher Standort fällig. Bei den Rodungsarbeiten sollen Brutplätze von Vögeln und Waldschnepfe und „Fortpflanzungsstätten“ von Wildkatzen berücksichtigt werden. Auch hier ist die Betriebseinschränkung zum Schutz der Fledermäuse vorgesehen. Nach dem Bau sollen Gehölze ins Umfeld der Anlage gepflanzt werden, „um diese für die Nahrungssuche durch Greifvögel unattraktiv zu gestalten“.

In einem Gutachten wird festgestellt, dass „das öffentliche Interesse an der Nutzung der Windenergie das ebenfalls öffentliche Interesse am Schutz der Landschaft überwiegt“. Der Standort sei durch den benachbarten Wilnsdorfer Windpark Kalteiche und die A 45 vorbelastet.

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„Wind-an-Land-Gesetz“ und die Folgen

In den letzten Jahrzehnten haben die Städte und Gemeinden versucht, die Standorte von Windrädern über Vorrangzonen zusteuern. Wenn es eine solche Zone gibt, dürfen Windrad-Anträge für andere Standorte abgelehnt werden. Von dieser Strategie sind die Kommunen in den letzten Jahren abgekommen: Die Vorrangzonen hatten vor Gericht keinen Bestand, weil sie der Windkraft nicht den gewünschten „substanziellen Raum“ gaben, sprich: weil sie zu klein waren.

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Seitdem werden Genehmigungsanträge für neue Windräder von der Kreisverwaltung entschieden. Auch das soll sich ändern. Nach dem neuen „Wind-an-Land-Gesetz“ werden Windenergieflächen im Regionalplan von der Bezirksregierung ausgewiesen, Genehmigungen für die einzelnen Anlagen ebenfalls direkt von der Bezirksregierung erteilt. Städte und Kreis haben dann nichts mehr zu sagen, die Kommunen können allerdings über die Vorgabe aus Arnsberg hinaus weitere Windenergieflächen zur Verfügung stellen.

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Pläne für Hilchenbach, Netphen, Freudenberg und Siegen

Derzeit werden die meisten neuen Windräder Wittgenstein geplant. Im südlichen Siegerland sind auf Wilnsdorfer Gebiet vier Anlagen auf der Tiefenrother Höhe geplant, für die bereits Genehmigungsanträge gestellt wurden. Vom ehemals geplanten Windpark auf dem Hellerkopf bei Werthenbach sind zwei Standorte übrig geblieben, für die positive Bauvorbescheide erteilt wurden. Für drei weitere Anlagen auf diesem Netphener Höhenkamm wurden die Anträge wieder zurückgezogen. Auf Siegener Stadtgebiet sollen im Gebiet Kreuzeiche an der Grenze zu Neunkirchen vier Windräder neu gebaut werden dürfen; positive Vorbescheide wurden erteilt. Anträge gibt es dann noch für drei Anlagen auf dem Freudenberger Kuhlenberg.

Das größte Siegerländer Projekt ist das Vorhaben von Rothaarwind in Hilchenbach. Dort wird der bestehende Fünf-Anlagen-Windpark auf der Lümke um sieben Windräder erweitert, für die es bereits seit Juli 2020 positive Vorbescheide des Kreises gibt. Die Planung für diesen Windpark wurde vor mehr als zehn Jahren begonnen. Der größere Teil dieses neuen Windparks entsteht mit zehn Anlagen jenseits der Stadtgrenze auf Kirchhundemer Gebiet; erst vor wenigen Tagen hat der Gemeinderat seinen Widerstand dagegen aufgegeben.

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