Wilnsdorf. Windenergieanlagen sollen im Bereich Gernsbacher/Tiefenrother Höhe und Kalteiche entstehen – als Konzentrationszone sind die Flächen ausgewiesen.

Drei Windräder drehen sich zurzeit in der Gemeinde Wilnsdorf, nach den Vorstellungen des Rats sollen ihnen weitere Anlagen folgen. Das wurde schon 2015 entschieden. Ein Investorenvorhaben hat nun das gleiche Ziel, wie die Gemeinde mitteilt; aktuell biete sich die Gelegenheit, einen entscheidenden Schritt weiterzukommen und künftig einen höheren Beitrag zur geforderten Energiewende zu leisten.

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Wie die Verwaltung in einer Vorlage für die nächste Sitzung des Bau- und Umweltausschusses mitteilt, möchte ein Investor baldmöglichst beim Kreis die Genehmigung für Bau und Betrieb von drei Windenergieanlagen in den Gemarkungen Gernsdorf und Rudersdorf beantragen.

Energie- und Klimapolitisches Leitbild beschlossen

Die Standorte liegen in den Flächen, die der Rat bereits als Windkraftkonzentrationszone ausgewiesen hatte. Damals war die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans auf den Weg gebracht worden, um die bestehende Windkraftzone Kalteiche zu erweitern und eine zweite Zone im Bereich Gernsbacher/Tiefenrother Höhe auszuweisen.

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Den geplanten Ausbau der Windenergienutzung betonte der Rat erst kürzlich mit dem Beschluss des Energie- und Klimapolitischen Leitbilds der Gemeinde.

Das Vorhaben stehe im Einklang mit den kommunalpolitischen Planungen, so Fachbereichsleiter Martin Klöckner, „daher kann der Rat in einem gesonderten Verfahren Planungsrecht schaffen“. Ein Rückgriff auf das Baugesetzbuch erlaubt es, zusätzlich zu einer bestehenden Windkraftkonzentrationszone ein Sondergebiet für die Nutzung von Windenergie auszuweisen.

Flächennutzungsplan soll geändert werden

„Dieser Möglichkeit wollen wir uns aber nur bedienen, weil die drei geplanten Anlagen ausdrücklich in dem Bereich gebaut werden sollen, der schon vom Gemeinderat nach einem intensiven Abwägungsprozess für geeignet erklärt wurde“, so Bürgermeisterin Christa Schuppler, „insoweit sind die bisherigen Beschlüsse zur Windenergiekonzeption der Gemeinde zu beachten“.

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Konkret bedeutet der Vorschlag der Verwaltung an Ausschuss und Rat, dass eine Änderung des Flächennutzungsplans angegangen wird, die sich nur auf den Bereich Gernsbacher/Tiefenrother Höhe bezieht. Unabhängig davon wird das 2015 eingeleitete Verfahren für beide Bereiche – Kalteiche und Gernsbacher/Tiefenrother Höhe – fortgeführt.

Investor muss Immissionen und Umweltschutz prüfen lassen

Unter anderem stehen weitere artenschutzrechtliche Prüfungen und Bewertungen insbesondere im Bereich der Kalteiche aus. „Selbstverständlich werden wir auch im Verlauf des neuen Verfahrens die Öffentlichkeit und Fachbehörden über die Planung informieren und Gelegenheit geben, sich mit Anregungen zu beteiligen“, kündigt Martin Klöckner an.

Außerdem wird der Investor im Rahmen seines Genehmigungsverfahrens die üblichen immissions- und umweltschutzrechtlichen Fragen zu prüfen haben. „Die Zuständigkeit für die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen im Flächennutzungsplan liegt bei der Gemeinde, für die Baugenehmigung mit allen anlagenspezifischen Prüfungen ist der Kreis zuständig“, betont Schuppler.

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