Siegen-Wittgenstein. . Verfahren werden für Kommunen unkalkulierbar. Schwerpunkte in Hilchenbach und Wittgenstein

Der Kreis rät den Städten und Gemeinden nach wie vor, ihre Planung von Windkraft-Vorrangzonen voranzutreiben. „Sie könnten sich sonst erheblich schaden“, warnt Umweltdezernent Arno Wied. Indem sie nämlich Anlagenbauten auch dort hinnehmen müssen, wo sie sie überhaupt nicht haben wollen. Nicht verlassen sollten sich die Städte und Gemeinden darauf, dass das Land einen 1000-Meter-Abstand zwischen Windrad und Wohnbebauung festsetzt. Es erscheine „kaum möglich, dass die Landesregierung hierzu irgendeinen rechtssicheren Weg findet“.

Im Umweltausschuss gab Dezernent Arno Wied einen Überblick über die Planungen:


Bad Berleburg: Vier Anlagen sind in Betrieb. Zwei Investoren wollen nördlich von Arfeld zehn Anlagen bauen, die der Kreis nicht genehmigt hat. Aktuell klagt einer der Investoren beim Oberverwaltungsgericht. Vier Windräder könnten bei Diedenshausen entstehen; der Bauherr wartet die städtische Planung ab.


Bad Laasphe: Die Stadt hat keine Vorrangzone ausgewiesen. Bis August 2017 mussten bereits 21 Anlagen genehmigt werden. Acht weitere in Sohl, die bereits genehmigt waren, werden neu geplant, drei in Hesselbach wurden abgelehnt, gegen vier in Volkholz führen ein Naturschutzverband und die Bundeswehr Prozesse.


Burbach: Zwei Anlagen sind in Betrieb, ihre Planung für drei neue Vorrangzonen stellt die Gemeinde gerade ein.


Erndtebrück: „Hier sind noch keine Investoren vorstellig geworden“, berichtet Arno Wied.


Freudenberg: Auf dem Knippen gilt gerade wieder ein Baustopp, gegen den der Investor sich erneut wehrt. Dezernent Wied rechnet mit bis zu zwei Jahren Prozess um die drei Windräder, glaubt aber, dass die Baugenehmigung des Kreises letztlich Bestand hat: „Wir haben noch kein Verfahren endgültig verloren.“ Bauamtsleiter Olaf Vetter betont, dass der Investor auf eigenes Risiko — beziffert mit 2,5 Millionen Euro pro Anlage — handelt: „Es kann sein, dass er die Anlage komplett zurückbauen muss.“ Einschließlich hundert Tonnen Betonfundamente. Derzeit dreht sich das einzige Freudenberger Windrad in Heisberg, drei weitere werden in der künftigen Vorrangzone auf dem Kuhlenberg geplant.


Hilchenbach: Auf dem Rothaarkamm planen zwei Investoren 30 Anlagen, von denen bis zu zwölf auf Hilchenbacher, die anderen auf Kirchhundemer Gebiet liegen. Der Standort sei das drittgrößte noch unzerschnittene Waldgebiet in NRW, sagt Dezernent Wied: „Ich halte das für zumindest nicht einfach.“ Hilchenbach selbst hat bisher den Bürgerwindpark auf der Lümke mit fünf Anlagen und plant drei weitere Vorrangzonen, darunter Wollberg/Buchenhain direkt an der Stadtgrenze.


Kreuztal: Zwei Anlagen laufen, „sonst ist nichts bekannt“, sagt Arno Wied.


Netphen: Drei Windräder drehen sich in Salchendorf. Auf dem Helerkopf, im Bereich der Waldgenossenschaften Nenkersdorf und Grissenbach, plant ein Investor mit fünf Anlagen. Die Stadt stehe bei der Planung angesichts der Überlegungen der Landespolitik „auf der Bremse“, sagt Baudezernent Erwin Rahrbach. „Wenn morgen ein Bauantrag eingehen sollte, könnten wir sofort starten“ — mit der Fortsetzung des Planverfahrens. Die Entscheidung über die Bauanträge könnte dann zurückgestellt werden.

Baugenehmigung ist nicht die einzige Hürde

Wer Strom aus Windkraftanlagen ins Netz einspeisen will, muss sich an einer Ausschreibung beteiligen. Deutschlandweit bekamen 2017 nur zwei Windparks Einspeisegenehmigungen, darunter der Freudenberger Knippen, berichtet Umweltdezernent Wied.

Der Windenergiemarkt sei „juristisch offenbar ein Haifischbecken“, fand Winfried Schwarz (SPD) im Umweltausschuss. Für die Investoren, so Anke Hoppe-Hoffmann (Grüne), erweise sich der Weg zum Neubau als „Himmelfahrtskommando“.

„Es geht um Marktmacht“, bestätigte Arno Wied: Für einen Windpak in der Nordsee bewerbe sich ein Energieversorger, indem er eine Einspeisevergütung von null Cent verlange.


Neunkirchen: Im neuen Vorranggebiet Kreuzeiche will ein Investor fünf Anlagen errichten.


Siegen: In der Großstadt drehen sich zwei Windräder. Baugenehmigungen für vier Anlagen im Bereich Volnsberg/Breitenbach konnte ein Investor auch beim Oberverwaltungsgericht nicht durchsetzen.


Wilnsdorf: Drei Anlagen stehen. Für fünf weitere hat der Investor zwar noch keine Baugenehmigung, wohl aber die Einspeiseerlaubnis der Bundesnetzagentur.

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