Arnsberg/Bestwig. . Im Fort-Fun-Prozess vor dem Landgericht Arnsberg haben die beiden Angeklagten Matthäus (29) und Christine Z. (53) „Erklärungen zu den persönlichen Verhältnissen“ von ihren Verteidigern verlesen lassen. Demnach litt die Familie unter Gewalttätigkeiten des alkoholkranken Vaters.

Die nur fünf Wochen dauernde Ära Z. beim Fort Fun Abenteuerland ist bereits seit Januar beendet. Im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg ist der Name der von Christine und Matthäus Z. gegründeten Betreibergesellschaft „One World Nordrhein-Westfalen GmbH“ - wie der Vorsitzende Richter am Landgericht Arnsberg Klaus-Peter Teipel bei der Verhandlung berichtete - erst am 31. Oktober erloschen. Hintergrund für die Verzögerung soll die nach französischem Recht etwas diffizile Rücküberführung an den alten und neuen Eigentümer Compagnie des Alpes sein.

Dunkelstes Kapitel

Der Kontrast könnte am zweiten Verhandlungstag kaum größer sein. Vielen Bestwigern sind die Bilder vom Jahresempfang der Gemeinde noch vor Augen, als Matthäus Z. im strahlend weißen Anzug ans Mikrofon trat und den Einwohnern freien Fort-Fun-Eintritt für ein Jahr versprach. Jetzt symbolisiert nicht nur schwarze Kleidung, dass derzeit das dunkelste Kapitel im Leben des früheren Sängers („ganz normale Teenie-Popmusik“) geschrieben wird.

In Handschellen wird der 29-Jährige in den Gerichtssaal geführt. Mit ernstem Blick verfolgt er, wie sein Anwalt eine persönliche Erklärung seines Mandanten verliest. Tenor: der mutmaßliche Fort-Fun-Betrüger ist das Opfer einer schlimmen Kindheit, geprägt durch seinen ­Vater, einem „gewalttätigen Schwerstalkoholiker“ und Waffennarr. Seine mitangeklagte Mutter Christine (53) lässt ihre Verteidigerin sagen, dass Matthäus als ältester Sohn am meisten von der „Zerstörung der Familie“ und der einstmals erfolgreichen Schnapsbrennerei mitbekommen habe.

Auch später sieht er sich in der Opferrolle: Geschäftspartner (bei einer Diskothek) hätten ihn „über den Tisch gezogen“, „Gönner ihn ausgenommen“ und Richter ihn wegen versuchter Steuerhinterziehung verurteilt, obwohl die „Gründe bis heute nicht klar“ seien.

Desolate finanzielle Lage bei Fort-Fun-Geschäften

Bei den mit gefälschten Belegen abgeschlossenen Fort-Fun-Geschäften (der Park für 6 Millionen Euro, eine Achterbahn für 13 Millionen Euro) dürfte eine Opferrolle des mehrfach Vorbestraften schwer zu vermitteln sein - zumal ein Insolvenzgericht bereits 2009 eine desolate finanzielle Lage erkannte.

Die Verteidigung ist an einer „verfahrensbeendenden Absprache“ mit Hilfe von Geständnissen interessiert und kündigt baldige Vergleiche mit Gläubigern zur Schadenswiedergutmachung an. Richter Teipel hat es nicht so eilig, er will am kommenden Freitag den ersten Zeugen hören. Das Bundesverfassungsgericht, so sagt er, habe soeben den Richtern ins Stammbuch geschrieben, Geständnisse auf „Wahrhaftigkeit und Überzeugungskraft“ zu überprüfen.