Bestwig. . Der Eigentümer des Fort-Fun-Abenteuerlands ist in das Visier der Justiz geraten: Matthäus Ziegler soll sich den Kauf des Freizeitparks mit gefälschten Banksicherheiten erschlichen haben. Die Ermittler kennen Ziegler bereits. Sie ermittelten schon einmal wegen Betrugs gegen ihn.
Matthäus Ziegler, der am vergangenen Freitag festgenommene Eigentümer des Fort Fun Abenteuerlandes in Bestwig-Wasserfall, ist offenbar nicht das erste Mal mit der Justiz in Berührung gekommen. Und es ist offenbar nicht das erste Mal, dass sich staatsanwaltschaftliche Ermittlungen um Begriffe wie „Betrug“ oder „Fälschen“ drehen. Im aktuellen Fall wirft die Staatsanwaltschaft Arnsberg dem 28-Jährigen vor, sich den Kauf des Freizeitparks mit gefälschten Banksicherheiten erschlichen zu haben.
Vor gut eineinhalb Jahren, am 10. August 2010, wurde der Unterfranke vom Amtsgericht Aschaffenburg - Schöffengericht - rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt, wie die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg dieser Zeitung bestätigte. In besagtem Verfahren 304 Ls 115 Js 11552/08 sah es das Gericht als erwiesen an, so die Leitende Oberstaatsanwältin Dr. Irene Singer, dass Matthäus Ziegler „in den Jahren 2007/2008 zu Unrecht Arztbehandlungen und Rezeptverordnungen über insgesamt 100 000 Euro bei seiner Krankenkasse abgerechnet“ habe. Zudem wurde ihm zur Last gelegt, „durch die Vorlage gefälschter Überweisungsbeträge von verschiedenen Banken insgesamt ca. 200 000 Euro“ erlangt zu haben.
Unterfranke selbst nannte sich Projektentwickler
Die Freiheitsstrafe dürfte nach Beobachtermeinung mit ein Grund dafür sein, dass etwa eine Woche vor der „Weltpremiere“ im September 2010 die Showproduktion „Berlinpure - Evolution of sins“ abgesagt wurde. Die 12-Stunden-Veranstaltung („12 Hours Mega-Club-Show-Event“), die Musik („World Class DJ’s“), Artistik, Spezialeffekte und Party verbinden sollte, sollte laut Berliner Medien von der Firma „Pure Mega Events“ ausgerichtet werden. Als „Executive Producer“ wurde Matthäus Ziegler erwähnt. Der Unterfranke selbst nannte sich Projektentwickler und „Mitglied der Geschäftsleitung“.
Die vor gut eineinhalb Jahren verhängte Freiheitsstrafe hatte die endgültige Einstellung eines Strafverfahrens gegen Ziegler seitens des Amtsgerichts Obernburg am Main - Zweigstelle Miltenberg - zur Folge. Mit Anklage vom 21. Oktober 2008 war dem heute 28-Jährigen seinerzeit zur Last gelegt worden, Handwerker rund um die geplante Eröffnung der Großraumdiskothek „The Mandala Ray“ in Wörth am Main betrogen zu haben. Ziegler soll seinerzeit, so die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg, in Kenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit einen Mietvertrag abgeschlossen und Handwerker für Innenarbeiten engagiert haben - ohne dass die Rechnungen bezahlt wurden.
Ziegler hat die Vorwürfe und Ermittlungen gegenüber dieser Zeitung bestritten. Insider berichten, dass sich der Ex-Popsänger als Chef der Firma „One and Only Entertainment“ mit Sitz im unterfränkischen Eschau ausgegeben habe. Der Schriftverkehr soll an einen Briefkasten gegenüber einem kleinen Supermarkt gegangen sein - den Matthäus Zieglers Mutter Christine geleitet haben soll. Die 52-Jährige unterschrieb die Verträge mit dem alten Fort-Fun-Besitzer Compagnie des Alpes und wurde zur „Geschäftsführerin“ der „One World Holding Nordrhein-Westfalen“ - des neuen Fort-Fun-Eigentümers.
Fort Fun im Winter 2012