Arnsberg/Bestwig. . Der mutmaßliche Millionenbetrug um den Kauf des Fort-Fun-Abenteuerlandes wird juristisch aufgearbeitet. Angeklagt sind Matthäus Z. und seine Mutter. Als Sicherheiten für den Kauf soll der 29-Jährige einen gefälschten Kontoauszug und eine fingierte Bestätigung der Bank vorgelegt haben.
Keine Bekenntnisse eines mutmaßlichen Hochstaplers: Zum Auftakt des Prozesses um den Kauf des Fort-Fun-Abenteuerlandes haben der mutmaßliche Drahtzieher, der 29 Jahre alte gelernte Bürokaufmann Matthäus Z., und seine Mutter Christine vor dem Landgericht Arnsberg zu den Betrugs-Vorwürfen geschwiegen.
„Er wirkt überzeugend auf Menschen“
Es ist kurz nach 9.30 Uhr, als der derzeit in der Justizvollzugsanstalt Hamm einsitzende Angeklagte Saal 3 des Landgerichts betritt. Das Blitzlichtgewitter beeindruckt den smarten, ganz in Schwarz gekleideten gebürtigen Unterfranken nicht. Er macht keine Anstalten, sein Gesicht zu verdecken oder den Blicken der Fotografen und Kameraleute zu entgehen. Auch im Gericht, so scheint es, ist der zwischenzeitliche Schlagersänger die Selbstsicherheit in Person. Eine Eigenschaft, die dem alles andere als vermögenden Mann mit dem jungenhaften Gesicht offenbar beim Fort-Fun-Kauf für 6 Millionen Euro und beim Kauf einer Achterbahn für 13,75 Millionen Euro sehr geholfen hat. „Er wirkt überzeugend auf Menschen“, hatte Staatsanwalt Henning Michels im Vorfeld der Verhandlung gesagt.
40 Jahre Fort Fun - Wild-West-Festival
Seine Verlesung der Anklageschrift gibt Hinweise darauf, dass neben dem selbstbewussten Auftreten auch eine gehörige Portion kriminelle Energie bei dem Beschuldigten eine Rolle gespielt haben dürfte. Bei den Verhandlungen Ende 2011 in einer Düsseldorfer Kanzlei legte der 29-Jährige als Sicherheit für den Kaufpreis unter anderem den gefälschten Auszug eines verpfändeten Firmen-Kontos vor und ein selbst angefertigtes Schreiben, in dem die Sparkasse die Richtigkeit des Kontostands bestätigt. Zudem sollen Mutter und Sohn Z. einem niederländischen Unternehmen ihre Zahlungsfähigkeit für den Kauf einer Achterbahn vorgespielt haben. Für den Deal erhielt eine der Z.-Firmen eine Provision in Höhe von 401.000 Euro. Damit wurde die Anzahlung (250.000 Euro) für den Fort-Fun-Kauf entrichtet.
250 Auftritte als eine Art Solo-Boygroup
Christine Z. (53) fungierte als Geschäftsführerin des Z.-Unternehmens „One World Group“. Die dreifache Mutter nimmt erst ihren Platz neben ihrer Anwältin Ria Rajana Halbritter auf der Anklagebank ein, als die Fotografen und Kameraleute den Saal verlassen haben. Mit gesenktem Kopf verfolgt die vermeintlich so zahlungskräftige Fort-Fun-Käuferin das Geschehen und lässt durch ihre Anwältin bestätigen, dass sie zuletzt in einem Biomarkt angestellt war. Die Frau mit den dunkelblonden Haaren ist nicht vorbestraft - im Gegensatz zu ihrem Sohn.
Matthäus Z. wurde bereits vier Mal u.a. wegen Betruges, Urkundenfälschung und versuchter Steuerhinterziehung (zwischen 2005 und 2010) verurteilt. Um sich ein Bild von seiner Person zu machen, lässt der Vorsitzende Richter Klaus-Peter Teipel aus früheren Urteilen lesen: Demnach sei die „familiäre Entwicklung schwierig“ gewesen. Der alkoholkranke, 2009 verstorbene Vater habe seine Aggressionen an seiner Ehefrau und Sohn Matthäus ausgelassen. Mit 16 Jahren zog der Junge von zu Hause aus und ließ sich in einer nahen Firma zum Bürokaufmann ausbilden.
In Berlin gründete er später zusammen mit der Chefin seines Ausbildungsbetriebes die Firma „Maseco“ - zum Zweck, sich als Schlägersänger und Schauspieler zu vermarkten. Das sei in den Jahren 2003 (300.000 verkaufte Schallplatten und 250 Auftritte als eine Art Solo-Boygroup) und 2004 durchaus erfolgreich gelungen. Seine ersten Straftaten hatte der zwischenzeitliche „freischaffende Journalist“ (Autotests für ein Berliner Lifestyle-Magazin) da schon begangen, eben in jener Ausbildungsfirma. Mit gefälschten Schecks zweigte er laut Gerichtsurteil mehr als 450.000 Euro auf sein Konto ab.
Mögliche Verständigung
Im Fort-Fun-Prozess haben die Verfahrensbeteiligten hinter den Kulissen eine mögliche Verständigung erörtert. Richter Teipel sieht Chancen dafür. Voraussetzung: Geständnisse. Und: „Maßgeblich wird sein, ob die Angeklagten willens oder in der Lage sind, einen etwaigen zivilrechtlichen Schaden zu begleichen.“ Sprich: eine Schadenswiedergutmachung für die Opfer.