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Der festgenommene vermeintliche Fort-Fun-Betrüger Matthäus Ziegler verbringt seine Untersuchungshaft derzeit im Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg. „Eine ärztliche Betreuung ist erforderlich“, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft Arnsberg, Josef Hempelmann. Weiteres will er „derzeit“ aus ermittlungstaktischen Gründen nicht sagen.

Ziegler waren, so wurde jetzt bekannt, in den vergangenen Jahren bereits zwei Haftaufschübe von der Berliner Staatsanwaltschaft gewährt worden. Wie Sprecherin Simone Herbeth dieser Zeitung mitteilte, wurde dem ersten Antrag 2009 stattgegeben.

Im September 2011 wurde dem heute 28 Jahre alten gebürtigen Unterfranken „für die Dauer von zwölf Monaten Haftaufschub aus gesundheitlichen Gründen gewährt“. Im Einverständnis mit der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg, weil Ziegler vom dortigen Amtsgericht im August 2010 wegen gefälschter Arztrechnungen und Banküberweisungen „in über 200 Fällen“ zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden war. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm einen finanziellen Schaden in Höhe von etwa 300 000 Euro zur Last gelegt.

Die Staatsanwaltschaft Berlin bestätigte, dass Ziegler auch in der Hauptstadt eine Haftstrafe erhielt. Jetzt konkretisierte Sprecherin Simone Herbeth, dass der Ex-Popsänger in Berlin zweimal verurteilt wurde. Und zwar in den Jahren 2005 und 2007. „Details“ will die Sprecherin mit Blick auf die „Persönlichkeitsrechte des Betroffenen“ nicht weitergeben.

Beobachter fragen sich, wie ein Mensch während eines Strafaufschubs aus gesundheitlichen Gründen einen Freizeitpark kaufen kann. Ein Verurteilter, dem ein Haftaufschub gewährt wird, kann Auflagen seitens der Vollstreckungsbehörde (Staatsanwaltschaft) erhalten (z.B. regelmäßiges Melden) - muss aber nicht. Die Vollstreckung der Strafe wartet zwar irgendwann auf ihn, bis dahin ist er aber auf freiem Fuß.