Bestwig/Arnsberg.. Den mutmaßlichen Fort-Fun-Betrügern Christine und Matthäus Z. wird bald der Prozess gemacht. Die elfseitige Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Arnsberg ist an die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts übergeben worden. Der Prozess könnte noch in diesem Jahr vor dem Landgericht Arnsberg starten.
Das Fort Fun Abenteuerland in Bestwig hat vor eineinhalb Wochen sein 40-jähriges Bestehen gefeiert. Das dunkelste Kapitel seiner Geschichte ist erst Anfang dieses Jahres geschrieben worden. Fünf Wochen galt die Familie Z. als Käufer des Freizeitparks. Seit kurzem ist die Anklage der Staatsanwaltschaft Arnsberg gegen die mutmaßlichen Betrüger Christine Z. (53) und Sohn Matthäus (29) fertig.
Elf Seiten halten Oberstaatsanwalt Werner Wolff und Staatsanwalt Henning Michels in den Händen. Es ist die Anklageschrift zu einem der spektakulärsten Kriminalfälle in der Geschichte des Sauerlandes. Christine Z., Geschäftsführerin der One World Group NRW, und Sohn Matthäus, Prokurist, verkündeten in einer Pressemitteilung vom 2. Januar 2012 „große Pläne“ für Fort Fun. Mit ihrer Festnahme am 27. Januar stürzte ihr Kartenhaus zusammen.
40 Jahre Fort Fun - Wild-West-Festival
Von Wild-West-Methoden zu sprechen, würde nach Auffassung der Staatsanwaltschaft die kriminelle Energie verharmlosen, die die „treibende Kraft“ Matthäus Z. bei den Kaufverhandlungen an den Tag legte. Am 23. Dezember 2011 hatten Mutter und Sohn, denen im schönsten Juristendeutsch „gemeinschaftlicher Betrug im besonders schweren Fall in zwei Fällen“ vorgeworfen wird, einen Kaufvertrag für 6 Millionen Euro unterzeichnet.
Gefälschter Kontoauszug und fingierte Bankbestätigung
Als „Sicherheiten“, so die Ermittler, legte Matthäus Z. einen gefälschten Kontoauszug und eine fingierte Bestätigung der Bank vor. Als Anzahlung überwies er 250 000 Euro. Das Geld hatte die alles andere als vermögende Familie aus dem Kauf einer Achterbahn für über 13 Millionen Euro. Der niederländische Hersteller hatte an einer der Z.-Firmen eine Provision in Höhe von 400 000 Euro überwiesen.
Projekt war von Anfang an eine tickende Zeitbombe
Eine Provision für einen Käufer? „Verhandeln können Sie alles“, sagt Staatsanwalt Michels und erzählt, dass das Fort-Fun-Projekt der Familie Z. wegen des fehlenden Eigenkapitals von Anfang an eine tickende Zeitbombe war, die irgendwann hochgehen musste. Nur aufgeschoben durch „ein Pokern auf ganz hohem Niveau“. Zum Beispiel durch eine Verzögerungstaktik: Während Z. Mängelrügen nach der Übernahme anführte, um Zeit zu gewinnen, bemühte er sich mit Hilfe einer Unternehmensberatung aus Süddeutschland um Kredite.
Durch Blick in Handelsregister wäre Schwindel aufgeflogen
Und doch: durch einen Blick in das Handelsregister oder Nachfragen bei Banken wäre der Schwindel aufgeflogen. „Er ist sehr intelligent, wirkt überzeugend auf Menschen und hat ein hohes Maß an theoretischem Wissen über die Freizeitpark-Branche“, sagt Michels. Der 29-Jährige besuchte Fachkongresse, kannte jeden Trend. Zu Verhandlungen fuhr der mittellose Unternehmer in Luxuslimousinen vor und beeindruckte mit Fachausdrücken. Und doch: „Seine finanzielle Situation wurde nicht ausreichend kritisch hinterfragt“, so der Staatsanwalt – und sein schillerndes Leben.
Rolf Hansmann
Westernstadt im Videoclip bei Youtube mit Matt als Cowboy
Bei Youtube findet sich ein 3,39 Minuten langer Videoclip, in dem der Berliner Sänger Matt alias Matthäus Z. nicht nur demonstriert, warum seine Gesangskarriere trotz eigener Firma, die die Platten vertrieb, nur wenige Jahre dauerte. Zu sehen ist auch eine Sequenz in einer Westernstadt. So eine wie in Fort Fun. Und Matt als Cowboy mittendrin. Der „Kindertraum“ des Unterfranken, wie der gelernte Bürokaufmann und zwischenzeitliche TV-Moderator (NeunLive), Filmproduzent und Medienunternehmer 2004 in einem Interview verriet: „Ich würde gerne einen eigenen Freizeitpark besitzen.“
Für Staatsanwaltschaft ist der Angeklagte kein Träumer
Als Träumer möchte die Arnsberger Staatsanwaltschaft den 29-Jährigen nicht hinstellen. „Er lebt schon auf dieser Welt“, sagt Henning Michels, „Betrüger sind schillernde Persönlichkeiten, die die Gabe haben, Menschen zu überzeugen.“ Wobei bei seinem Mehr-Schein-als-Sein auch sein Nachname half. Matthäus Z. habe die Legende des reichen Erben eines berühmten Spirituosenherstellers aufgebaut - auch wenn sein Familienzweig schon lange nichts mehr mit dem Unternehmen zu tun hatte. Praktischerweise hatten Mutter und Sohn Z. aus Unterfranken den Sitz der One World Group in den baden-württembergischen Ort verlegt, in dem die Getränkedynastie beheimatet ist.
Vermeintlicher Achterbahnkäufer wollte immer hoch hinaus
Der vermeintliche Achterbahnkäufer wollte immer hoch hinaus. Die „Bild“-Zeitung berichtete im Juni 2005 von dem „verrücktesten Prozess des Jahres“ vor dem Berliner Landgericht. Demnach soll Z. mit zwei Schwestern eine Art Management-Vertrag für 600 000 Euro Jahresgage plus Mehrwertsteuer abgeschlossen haben. Leistungsauftrag für die Damen: Sie sollten ihn berühmt machen.
Schon mehrmals wegen Täuschungsdelikten verurteilt
Z., der schon mehrmals wegen Täuschungsdelikten verurteilt wurde, befindet sich derzeit im Justizvollzugskrankenhaus Berlin. Er ist der Arnsberger Staatsanwaltschaft zufolge lebensgefährlich erkrankt. Seine Mutter, zuletzt Verkäuferin in einem Biomarkt und „über alle Vorgänge rund um Fort Fun informiert“, ist gegen Zahlung einer Kaution und Meldeauflagen auf freiem Fuß. Bei einer Verurteilung drohen Haftstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.
Rolf Hansmann