Bestwig. Der Park ist wieder ein Teil der Compagnie des Alpes, somit ist die Zukunft des Freizeitparks vorerst gesichert. Die Saisoneröffnung im April kann starten.

Die Nachricht vom Ende des kurzen Gastspiels der Familie Ziegler im Hochsauerland ist von den Mitarbeitern des Fort Fun Abenteuerlandes mit Freude und Erleichterung aufgenommen worden.

„Wir sind überglücklich“, betonte Marketing-Chefin Christine Schütte gestern Nachmittag. Dadurch, dass der Park nun wieder ein Teil der Compagnie des Alpes ist, sei die Zukunft des Parks zumindest vorerst gesichert. Einer pünktlichen Eröffnung zum Saisonbeginn im April stehe nichts mehr im Weg. Wie die längerfristige Zukunft aussehe, müsse nun in weiteren Schritten geklärt werden, so Schütte. Wichtig sei für die Mitarbeiter und die Region zunächst die Entscheidung des gestrigen Tages.

Bestwigs Bürgermeister Ralf Péus freut sich

Und über die können sich auch die Handwerker freuen, die in den vergangenen Wochen im Auftrag von Matthäus Ziegler mit den Umbauarbeiten im Verwaltungstrakt des Freizeitparks begonnen hatten. Ihnen stehen zum Teil nicht unerhebliche Beträge für ihre geleistete Arbeit zu. Auch darum wolle sich die Compagnie des Alpes kümmern, teilte Christine Schütte mit.

Bestwigs Bürgermeister Ralf Péus freute sich über die Nachricht aus Frankreich ebenfalls. Er sei als Jurist aber verwundert, wie schnell die ganze Angelegenheit nun geregelt worden sei. Er hoffe, dass die Abwicklung rechtlich einwandfrei gelaufen ist.

Gutachten hatte Ziegler Haftuntauglichkeit bescheinigt

Unterdessen wurden gestern Fragen laut, wie es sein konnte, dass der 28 Jahre alte Matthäus Ziegler den Park während eines Haftaufschubes (vermeintlich) kaufen konnte. Wie die Generalstaatsanwaltschaft Berlin dieser Zeitung bestätigte, wurde ihm „im September vergangenen Jahres von der Staatsanwaltschaft Berlin (mit Einverständnis der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg) für die Dauer von zwölf Monaten Haftaufschub aus gesundheitlichen Gründen gewährt“.

Ziegler habe deshalb eine in Berlin verhängte Haftstrafe (und eine aus Aschaffenburg) nicht angetreten, so Sprecherin Simone Herbeth. Nach Angaben der Leiterin der Aschaffenburger Staatsanwaltschaft, Irene Singer, hatte ein Gutachten Ziegler eine „Haftuntauglichkeit“ aufgrund einer Erkrankung bescheinigt.

Schaden von etwa 300 000 Euro

Das Amtsgericht Aschaffenburg hatte am 10. August 2010, so bestätigte Direktor Walther Schmidt, Ziegler „wegen gewerbsmäßigem Betrug bzw. Computerbetrug und versuchtem Betrug oder Computerbetrug mit Urkundenfälschung in über 200 Fällen zur Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten“ rechtskräftig verurteilt.

Der Verurteilung habe zugrunde gelegen, dass der Angeklagte sich durch gefälschte Arztrechnungen Geld von seiner Krankenversicherung erschlich und sich durch gefälschte Überweisungen Geld von Banken auf sein Konto überweisen ließ. Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg hatte ihm damals zur Last gelegt, einen Schaden von etwa 300 000 Euro verursacht zu haben.

Fort Fun im Winter 2012

Fort Fun geschlossen im Winter
Fort Fun geschlossen im Winter © WP
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