Hamm/Schmallenberg. . Nach dem Verhandlungstag am Oberlandesgericht Hamm: Klagende Waldbauern aus Schmallenberg und ihre Anwälte machen ihrem Ärger Luft.
- Waldbauern äußern ihren Frust über langwierige Verhandlungen
- Das Oberlandesgericht Hamm verkündet seine Entscheidung erst am 29. Mai
- Die Richter haben aber schon angedeutet: Sie halten die Tiere für herrenlos
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat extra seinen großen Konferenzraum neben dem Foyer zum Sitzungssaal umfunktioniert. Auch wenn am Ende einige Sitzreihen leer bleiben – der Wisent-Streit beschäftigt die Öffentlichkeit. Es ist ein hoch emotionales Thema, wie es mit den stämmigen Tieren aus dem Wittgensteiner Land weiter geht, die für Schälschäden in sauerländischen Wäldern sorgen.
Hubertus Dohle macht nach der dreistündigen Verhandlung aus seinem Herzen keine Mördergrube: „Ich bin unzufrieden“, sagt der Waldbauer aus Oberkirchen. Auch wenn der 5. Zivilsenat erst am 29. Mai ein Urteil verkünden will – die rechtlichen Hinweise des Senatsvorsitzenden Hermann Greving gehen eher in eine Richtung, die den fünf Schmallenberger Waldbesitzern, die gegen den Trägerverein der Wisent-Welt Wittgenstein geklagt haben, nicht schmecken dürfte: Für die Richter deutet vieles darauf hin, dass die Wisente mittlerweile „wildlebend und herrenlos“ und damit den Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes gemäß besonderen Schutz genießen.
Chronologie des Wisent-Streits
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Der Hammer Senat beabsichtigt, Revision zuzulassen. Ein langwieriger juristischer Weg unter Beteiligung des Bundesgerichtshofs und womöglich des Europäischen Gerichtshofs steht bevor. So gut wie keine Chance, in dieser Zeit die Riesen von den Grundstücken fernzuhalten. „Man kommt nicht weiter“, klagt Hubertus Dohle, „ich befürchte, dass unser Buchenbestand in zehn Jahren so geschädigt ist, dass wir nicht mehr viel damit anfangen können.“ In die gleiche Kerbe schlägt sein ebenfalls klagender Kollege Georg Feldmann-Schütte: „Der Radius der Tiere wird immer größer. Und sie schädigen jetzt auch Fichten und Douglasien.“
Ihre Anwälte Hans-Jürgen Thies, Dieter Schulz und Friedrich Freiherr von Weichs werfen dem Trägerverein Gesetzesverstöße bei den nach ihrer Ansicht illegalen Auswilderungsmaßnahmen vor. Jurist Thies bemüht gar Martin Luther mit dessen „Hier steh ich und kann nicht weiter.“ Will heißen: Von Menschenhand wurde künstlich in eine Landschaft eingegriffen, indem Tiere ausgesetzt wurden, die dort nicht hingehören („diese Wisente sind keine selbstständig überlebensfähige Art“). Und jetzt bekomme man die Geister, die man rief, nicht mehr los.
Drei Verfahren ruhen
Am Montag verhandelte der Senat nur kurz die Klagen der Waldbauern Droste, Silberg und Vollmers. Die Verfahren ruhen bis zur Urteilsverkündung in Sachen Dohle und Feldmann-Schütte am 29. Mai.
Auch in Zukunft soll ein Schadensfonds die Schäden für die Waldbauern begleichen. Für Hubertus Dohle ist das nur ein schwacher Trost: „Es geht uns nicht um das Thema Schadensbegleichung. Die Wisente sollen einfach keine Schäden mehr anrichten.“
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