Arnsberg. . Niederlage für Hermann-Josef Vogt aus Schmallenberg vor dem Landgericht Arnsberg im Streit um Schäden durch Wisente. Zivilkammer sieht formale Mängel.

Wie er sich fühlt? „Ich bin enttäuscht“, sagt Hermann-Josef Vogt. Der Waldbauer aus Schmallenberg-Oberkirchen kann so richtig nicht begreifen, was er gerade gehört hat. „Das hat man davon.“ Über Monate sei er geduldig gewesen, habe den Wisenten zugeschaut, wie sie in seinem Bestand die Buchen geschält hätten. „Mein Schaden beträgt 12.000 Euro.“

Seine Geduld war offenbar, juristisch gesehen, ein Fehler. „Nur wenn eine Existenzbedrohung vorliegt, ist die Einstweilige Verfügung gerechtfertigt. Die sehen wir hier nicht“, sagt Peter Clemen, Vorsitzender Richter der Zivilkammer am Landgericht Arnsberg. Auch habe der 59-Jährige nichts unternommen, seine Ansprüche zu schützen. Er habe die Schäden weiter hingenommen.

Kein Hauptverfahren angestrebt

Nicht zuletzt sei bis heute von ihm kein Hauptverfahren gegen den Trägerverein Wisent-Welt-Wittgenstein des einzigartigen Naturschutzprojektes eingeleitet worden. „Das ist eine Selbstwiderlegung der Dringlichkeit einer Einstweiligen Verfügung.“

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Ob Vogt rechtlich gut beraten war, mag sich der eine oder andere Zuschauer im Saal 134 fragen. Vogt sagt, wie er es empfunden hat: „Mir ist der Kragen geplatzt. Ich wollte mit der Einstweiligen Verfügung weitere Schäden verhindern.“ Und er wählt diesen Vergleich: „Stellen Sie sich vor, ein Mädchen aus der Nachbarschaft pflückt eine Blume aus ihrem Beet für seine Mutter. Erst finden Sie das niedlich, aber wenn am Ende keine Blume mehr in der Rabatte steht, ist Feierabend.“ Stichwort Feierabend. Für Vogt ist der Rechtsstreit zu Ende. Arnsberg war die letzte Instanz. Ob er wie zwei andere Betroffene aus Schmallenberg ein Hauptverfahren anstrebt? „Nein. Die Waldbauern sind gut aufgestellt. Dem Landtag liegt eine Petition von uns vor. Es wird vorerst keine Ruhe in die Angelegenheit kommen.“

Das weiß die Gegenseite auch. Sie atmet durch und weiß um den schwierigen Fortgang. Sicher ist: Mit dem europaweit viel beachteten Freigang der Wisente wäre Schluss gewesen, wenn der Einstweiligen Verfügung stattgegeben worden wäre. Forstdirektor Johannes Röhl vom Trägerverein aus Bad Berleburg: „Das hätte das Ende des Projekts bedeutet. Wir hätten die Tiere sofort aus dem Gelände schaffen müssen.“

Ohne Triumphgefühle

Triumph empfindet er angesichts der Entscheidung nicht. „Wir haben Verständnis für die Lage der Waldbauern und sind bei der Suche nach einer sachlichen und vernünftigen Klärung der Probleme. nicht untätig.“ Im eigenen Interesse bemühe sich der Verein, das Verhalten der Tiere zu ändern. „Wir versuchen alles.“ Der große Appetit der Wisente auf die Rinde der Buche sei „der einzige Pferdefuß, an dem das Projekt scheitern könnte“. Ein Leiten und Lenken der Herde sei nicht mehr möglich: „Sie ist wild geworden.“

45 Minuten lang beschäftigt sich die Zivilkammer damit, ob der Antrag auf Einstweilige Verfügung rechtens ist oder nicht. Den Pulk der Medienvertreter sieht der Vorsitzende Richter Clemen leicht amüsiert: „Vorhin ging es um einen Pferdesattel. Wir werden uns jetzt steigern. Es geht um große Tiere und eine große Angelegenheit, die emotional begleitet wird. Nicht zuletzt ist es schwierig, diese Tiere im Zaum zu halten.“

Dass der Aushang vor der Saaltür unter dem Geschäftszeichen I-3S 211/14 r beim Verfahrensgegenstand von einem „sonstigen Gegenstand“ spricht, verwundert: Juristendeutsch für tonnenschwere zottelige Ur-Viecher. Ob es sich bei ihnen nun um herrenlose Tiere handelt, die sich die Freiheit herausnehmen dürfen, rastlos in den Wittgensteiner Wäldern herumzustreifen und sich im Sauerland satt zu fressen, will das Landgericht Ende März klären.