Schmallenberg. Mit Spannung wird das Urteil im Wisentstreit erwartet: Naturschutz gegen Eigentum. Das Ergebnis könnte Folgen für die Rückkehr des Wolfs haben.

  • Am Montag wird der Prozess im Wisentstreit vor dem Oberlandesgericht fortgesetzt
  • Das Landgericht Arnsberg hatte zuletzt das Eigentumsrecht höher angesetzt als den Naturschutz
  • Der Wisentverein ging in Revision

Im Wisent-Streit zwischen Schmallenberger Waldbauern und dem Wisent-Trägerverein aus Bad Berleburg geht es um Grundsätzliches: Was ist wichtiger Naturschutz oder der Schutz des Eigentums? Deshalb gucken viele Menschen genau hin, wie am kommenden Montag das Oberlandesgericht (OLG) in Hamm entscheidet. Ein Urteil könnte sogar Auswirkungen auf die Rückkehr des Wolfes haben.

Wer streitet gegen wen?

Auf der einen Seite steht der Trägerverein der Wisent-Welt Bad Berleburg - auf der anderen Seite mehrere Schmallenberger Waldbauern. Es wird hart gefochten. Von Schmallenberger Seite heiß es: Jeder hat Respekt vor der Meinung des andern und sagt, sie ist falsch. Eine Einigung ist nicht in Sicht.

Die Vorgeschichte

Vor mehreren Jahren wurde in Bad Berleburg beschlossen, Wisente, die vor Jahrhunderten in der Region ausgestorben waren, wieder anzusiedeln. Grundlage war ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, an dem die Stadt Schmallenberg und die hiesigen Walbauern nicht beteiligt waren.

Das Problem

Mit der Auswilderung der massigen Tiere stellte sich heraus, dass diese nicht gewillt sind, auf Bad Berleburger Gebiet zu bleiben. Sie überqueren die Grenze und schädigen den Wald im Hochsauerlandkreis. Der Wisentverein bietet zwar an, die materiellen Schäden zu ersetzen. Doch das reicht den Waldbauern nicht. Es geht ihnen um Grundsätzliches: Sie wollen nicht, dass die Tiere ihren Buchenbestand, also ihr Eigentum, beschädigen.

Argument: Naturschutz

Die Waldbauern argumentieren zudem: Auch der Buchenwald des Sauerlandes steht unter Naturschutz. Es handele sich dabei um einzigartige FFH-geschützte Gebiete. Sie verlangen, dass die Besitzer der Tiere - also der Trägerverein - die Wisente davon abhält, auf ihrem Grund Buchen zu schälen.

Argument: Herrenlos

Der Wisent-Trägerverein hält dagegen und sagt, dass gehe nicht, da die Tiere mittlerweile herrenlos seien. Man könne sie nicht einfach wieder einfangen und einzäunen. Dann sei das Projekt beendet.

Was passiert vor dem OLG?

Das Oberlandesgericht versucht nun vor allem herauszufinden, ob Wisente herrenlos sind oder nicht. Und was sticht: Eigentumsrecht oder Naturschutz? Am Montag werden Zeugen gehört. Grafschafter Forstwirte, Jäger und Waldbauern sollen beschreiben, ob sie die Tiere als herrenlos und wild, mit einer tatsächlichen Fluchtdistanz von 60 Metern erleben. Oder ob Wisente sich in den Schmallenberger Wäldern als eher neugierig, zahm und manchmal eben auch wild wie Kühe aufführen. Dass dort im Winter Wisente sich bei der Silo-Fütterung eines Bauern unter die Herde der Hausrinder mischten, spricht eher für die zweite Variante.

Folgen für den Wolf

Es geht dabei auch um die Frage: Darf man einer geschützten Art den Zutritt auf sein Eigentum verwehren? Was ist überhaupt mit der Aussetzung und Rückkehr bisher nicht bekannter Arten. Und an der Stelle könnte auch der Wolf ins Spiel kommen. Auch in der Diskussion um seine Wiedereinwanderung stehen sich zum Teil diejenigen, die ihr Eigentum schützen wollen und die, die den Naturschutz fördern wollen, unversöhnlich gegenüber.

>>>HINTERGRUND

Zuletzt hatte das Landgericht Arnsberg dem Wisent-Verein auferlegt, dass er geeignete Maßnahmen ergreifen müsse, um die Tiere aus den Schmallenberger Privatwäldern fernzuhalten.

Wie immer das Gericht entscheidet - es ist wahrscheinlich, dass es auch eine Revision vor dem Bundesgerichtshof zulässt. Diese werden die Parteien wahrscheinlich auch nutzen.

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