Meschede/Bad Berleburg. .

Die verhärteten Fronten im Streit zwischen dem Trägerverein Wisent-Welt-Wittgenstein und dem Landrat des Hochsauerlandkreises, Dr. Karl Schneider, weichen auf. Medienberichten zufolge hat Dr. Schneider seine öffentlich erhobene Forderung nach einem 100-prozentigen Schutz der Menschen im Hochsauerland vor den frei durchs Rothaargebirge streifenden Wisenten relativiert. Diese Maximalforderung hätte das sofortige Ende des Naturschutzprojektes zur Folge. Inzwischen, so heißt es, plädiert auch Schneider für ein Warten auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes in Hamm. Die fällt am 15. September. Auf Nachfrage dieser Zeitung wollte die Pressestelle des Hochsauerlandkreises die Aussagen Schneiders gegenüber einer Zeitung nicht dementieren. Schneiders Amtskollege, der Siegen-Wittgensteiner Landrat Andreas Müller, ging auf diese Wendung nicht ein. Der Vorsitzende der Koordinierungsgruppe des Wisentprojektes ließ ausrichten: „Wir befinden uns zurzeit in Abstimmungsgesprächen mit den Vertragspartnern des Projektes. Zu Zwischenergebnissen möchte ich mich deshalb nicht äußern.“

Trägerverein ist optimistisch

Auch der Vorsitzende des Trägervereins, Bernd Fuhrmann, kommentierte Schneiders Aussagen nicht. Fuhrmann verwies darauf, dass sich der Verein auf das Treffen mit den Vertragspartnern gut vorbereitet fühle und auch die Maßnahmen zur Lenkung der Tiere weiter umsetze. Sowohl dem Treffen der Partner als auch der Gerichtsverhandlung sehe man optimistisch entgegen.

Am Montag voriger Woche sah dies noch anders aus. Projektbefürworter und -gegner standen sich nach einer Sitzung der Koordinierungsgruppe wegen Schneiders Maximalforderung fast unversöhnlich gegenüber. Die vereinbarte Frist von vier Wochen, in der die Vertragsparteien nach einem Interessenausgleich suchen können ist kurz. Durch Schneiders inoffizielles Einlenken ist der Druck jetzt aber gemildert. Ohnehin entscheidend ist der letztinstanzliche Spruch des OLG Hamm, ob die Wisente inzwischen als herrenloses Wild anzusehen sind. Das ist wichtig für die Haftung. Schälschäden an Buchen hatten zu Klagen von Schmallenberger Waldbauern geführt. Außerdem verletzte kürzlich ein Kuh eine Wandererin.