Bad Berleburg/Hamm. . Fünf Forstwirte aus Schmallenberg klagen gegen die Auswilderung von Wisenten im Rothaargebirge. Jetzt entscheidet das Oberlandesgericht.

  • Fünf Forstwirte aus Schmallenberg klagen jeweils gegen den zum Zweck der Auswilderung und Erhaltung von Wisenten im Rothaargebirge gegründeten Verein.
  • In allen fünf Rechtsstreitigkeiten hatten die Klagen der Forstwirte in erster Instanz Erfolg. Das Landgericht Arnsberg hat in den erstinstanzlichen Entscheidungen jeweils den beklagten Verein verurteilt
  • Jetzt geht es vor das Oberlandesgericht in Hamm. Dort wird am 8. Mai erneut verhandelt.

Der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm verhandelt am Montag, 8. Mai, fünf Rechtsstreitigkeiten, in denen über die im Rothaargebirge ausgewilderten Wisente gestritten wird. Fünf Forstwirte aus Schmallenberg klagen jeweils gegen den zum Zweck der Auswilderung und Erhaltung von Wisenten im Rothaargebirge gegründeten Verein.

In zwei Rechtsstreitigkeiten (Az. 5 U 153/15 und 5 U 156/15 OLG Hamm) setzt der Senat die bereits am 15. September 2016 begonnene mündliche Verhandlung fort (vgl. auch die Pressemitteilung des OLG Hamm vom 15.09.2016 zu den Verhandlungen, veröffentlicht im Pressearchiv 2016 auf der Homepage des Oberlandesgerichts Hamm). In drei weiteren Rechtsstreitigkeiten (Az. 5 U 89/16, 5 U 90/16 und 5 U 91/16 OLG Hamm) wird erstmals mündlich verhandelt.

Klage soll abgewiesen werden

In allen fünf Rechtsstreitigkeiten hatten die Klagen der Forstwirte in erster Instanz Erfolg. Das Landgericht Arnsberg hat in den erstinstanzlichen Entscheidungen jeweils den beklagten Verein verurteilt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass die Wisente die Grundstücke der Kläger betreten. Gegen die erstinstanzlichen Urteile wendet sich der beklagte Verein mit seinen Berufungen, mit denen er begehrt, die Klagen in Abänderung der landgerichtlichen Entscheidungen abzuweisen.

Die mündliche Verhandlung in den Rechtsstreitigkeiten 5 U 153/15 und 5 U 156/15 ist für 9 Uhr anberaumt. Die Kläger, ein Vorstandsmitglied des Vereins sowie – vorbereitend — zwei Zeugen, sind zum Termin geladen worden.

Termin am OLG Hamm

In den Rechtsstreitigkeiten 5 U 89/16, 5 U 90/16 und 5 U 91/16 wird ab 13 Uhr mündlich verhandelt. Zu dieser Verhandlung hat der Senat – vorbereitend – sechs Zeugen geladen. Die mündlichen Verhandlungen sind öffentlich und finden am Termintag im Raum A005/A006 des Oberlandesgerichts Hamm statt.