Hagen. Die Sparkasse Hagen und ihr unbedarftes Zusammenspiel mit zwei offenbar kriminellen Immobilienhaien: Jetzt ging das Geldinstitut in einem Fall eindrucksvoll in die Knie. Statt der ursprünglich geforderten 115. 000 Euro, gibt man sich nunmehr mit bescheidenen 18. 000 Euro Kreditrückzahlung zufrieden. Aber dafür bleibt dem Bankhaus eine womöglich unangenehme Sachaufklärung erspart.
Im Strafprozess gegen die externen Kreditvermittler Johannes H. (45) aus Westerbauer und Wolfgang A. (54) aus Unna ist ein baldiges Ende nicht in Sicht. Bis Januar nächsten Jahres wird in Arnsberg gegen die beiden Angeklagten verhandelt. Sie sollen mehr als 100 russische oder polnische Spätaussiedler übel über den Tisch gezogen haben. Der Vorwurf: H. und A. schwatzten ihren Opfern Finanzierungskredite für ihre überteuerten Immobilien auf. Die Eigentumswohnungen wurden dabei als risikofreie Altersvorsorge angepriesen.
Luftschlösser
Doch die vollmundigen Versprechungen erwiesen sich oft nur als Luftschlösser. In der Anklageschrift sind 50 Fälle von gewerbsmäßigem Betrug aufgelistet. Der angerichtete Schaden soll bei über neun Millionen Euro liegen.
Auch wenn die Sparkasse Hagen an keinem der jetzt angeklagten Fälle mit beteiligt ist und im übrigen bestreitet, mit den beiden mutmaßlichen Straftätern jemals „institutionalisiert zusammengewirkt“ zu haben, so bleibt dennoch festzuhalten: Johannes H. und Wolfgang A. haben mindestens vier Großkreditnehmer auch an das Hagener Geldinstitut vermittelt und dafür von der hiesigen Sparkasse zwischen 0,5 und 1 Prozent Provision erhalten. Und: Die Darlehen wurden jedes Mal für den Erwerb überteuerter Eigentumswohnungen ausgezahlt.
Ärztin fühlt sich arglos getäuscht
Eine 35-jährige Ärztin ist eine der Geschädigten aus dem Hagener Kreditkomplex. Sie erwarb im Jahr 2004 über A. und H. arglos eine überteuerte Eigentumswohnung, knapp 76 Quadratmeter groß, zum Preis von 208.800 Euro. Nachdem der Verkauf eingefädelt war, besorgten ihr die Provisionsvermittler A. und H. durch die Sparkasse Hagen die Vollfinanzierung der Immobilie. Das war im Oktober 2004.
Im Juli 2010 kündigte das Geldinstitut das Darlehen auf. Anlass: Die Medizinerin war finanziell klamm, sie ist in Elternzeit gegangen, erwartet gerade ihr zweites Kind und konnte deshalb die Zins- und Tilgungszahlungen nicht mehr aufbringen. Zuletzt verscherbelte sie ihre Eigentumswohnung für gerade einmal 95.000 Euro – das Geld floss voll der Sparkasse zu. Danach gab die hoch verschuldete Ärztin den so genannten „Offenbarungseid“ ab. Derweil versuchte die Sparkasse Hagen noch, gut weitere rund 115.000 Euro bei ihr zu vollstrecken. Sie wehrte sich dagegen mit einer Klage vor dem Dortmunder Landgericht (Aktenzeichen 24 O 557/11).
Richter Karl-Friedrich Coerdt, Vorsitzender der 24. Zivilkammer: „Wir wollen Klartext reden. Das Hauptverschulden liegt bei denjenigen, die gerade in Arnsberg vor dem Strafgericht sitzen. Es ist wohl nicht zu erwarten, das diese beiden Männer uns hier reinen Wein einschenken werden.“
Kammer setzt im Kreditstreit auf Einigung
Die Kammer regte deshalb dringend eine Einigung an: Zur Erledigung des Rechtsstreits sollte sich die Ärztin verpflichten, noch 36.000 Euro an die Sparkasse zu zahlen. Gelingt es ihr bereits bis Ende August 18.000 Euro zu begleichen, so wird ihr die Restsumme erlassen. Die Sparkasse verpflichtete sich, die Schufa von dem Vergleich zu unterrichten, „um die Bonität der Klägerin wieder herzustellen.“ Die Medizinerin ist noch einmal mit einem blauen Auge davongekommen. „Das Ende der Schuldenspirale“, so sagt sie erleichtert, „ist in Sicht.“ Der Anwalt der Sparkasse, Dr. Ekkehard Padeck, kommentiert es so: „Der Vergleich ist eine rein wirtschaftlich-pragmatische Lösung.“