Sundern. Der Grund für den vorsichtigen Optimismus ist eine Nachricht des Bundesgesundheitsministeriums. Wir erklären, was der Inhalt ist.

Der Weggang der KV-Notfallpraxis steht bereits seit Monaten fest. Das hatte die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) in Person von Bezirkstellenleiter Dr. Hans-Heiner Decker mehrfach verkündet. Zum 1. Februar ist Schluss, dann findet der Notdienst ausschließlich am Standort Hüsten in unmittelbarer Nähe zum Notfall- und Intensivzentrum am Klinikum Hochsauerland statt.

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Selbst eine Unterschriftenaktion einer Sunderner Bürgerinitiative rund um Lokalpolitiker Serhat Sarikaya mit mehreren tausend Unterschriften für den Erhalt der Notfallpraxis führte zu keinem Umdenken bei der KVWL.

Forderungen an Bundesregierung und Bundestag

Ende Oktober hatte der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Sundern außerdem eine Resolution für den Erhalt der Notfallambulanz am Standort Sundern verfasst. In dieser Resolution wird auch die Forderung an die Bundesregierung und den Bundestag formuliert, dass die Empfehlung einer Regierungskommission nicht umgesetzt wird, die die dezentralen Notdienstpraxen zugunsten zentraler Notfallzentren aufgeben will. „Die Kassenärztliche Vereinigung setzt derzeit diese Empfehlung ohne gesetzliche Vorgabe um und schließt deshalb im Februar die Notfallambulanz in Sundern“, behauptet der Fraktionsvorsitzende der Sunderner SPD, Michael Stechele.

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Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese habe laut Stechele das Bundesgesundheitsministerium dazu um Stellungnahme gebeten. Aus der Stellungnahme des Ministeriums, die unserer Redaktion vorliegt, lasse sich nach Ansicht der SPD für den Erhalt der Notfallambulanz eine Chance herauslesen. Das Bundesgesundheitsministerium erarbeitet aktuell mit den Ländern eine Regelung, wie die Empfehlungen der Regierungskommission umgesetzt werden können. Ein wichtiges Ziel dieses Dialoges ist, die regionalen Besonderheiten in den Ländern wie zum Beispiel die Versorgung im ländlichen Raum zu berücksichtigen.

Flächendeckende Versorgung

Dies könne, so glaubt Michael Stechele, im Einzelfall auch bedeuten, dass zusätzlich zu den zentralen Angeboten an den Kliniken, wie jetzt in Hüsten in Entstehung, Notfallstrukturen geschaffen würden oder erhalten blieben, um der flächendeckenden Versorgung gerecht zu werden. Die telemedizinische Vernetzung der zentralen Notfallversorgung, mit diesen dezentralen Strukturen, wie sie ebenfalls in der Resolution gefordert wurde, sei Gegenstand der Empfehlungen der Regierungskommission. „Es ist bedauerlich, dass die für Sundern zuständige kassenärztliche Vereinigung in Dortmund schon vor der Erarbeitung Regelungen zur Umsetzung der Empfehlungen der Regierungskommission Fakten schafft und somit deutlich gegen die Interessen der Menschen handelt“, kritisiert Stechele.

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In dem Statement des Bundesgesundheitsministeriums heißt es: „Eine gut funktionierende Notfall- und Akutversorgung ist ein essenzieller Bestandteil der Gesundheitsversorgung und damit auch der Daseinsfürsorge. Die Notfallversorgung soll in Integrierten Notfallzentren (INZ) in enger Zusammenarbeit zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und den Krankenhäusern erfolgen.“ Auch die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ habe laut Ministerium die flächendeckende Einrichtung von INZ, die sowohl eine Notaufnahme eines Krankenhauses als auch eine Notdienstpraxis der KVen beinhalten, empfohlen.

In unmittelbarer Nähe zur Notaufnahme befindet sich der Eingang zur KV-Notfallpraxis in Hüsten. Sie soll vollständig die Arbeit der Sunderner Praxis übernehmen.
In unmittelbarer Nähe zur Notaufnahme befindet sich der Eingang zur KV-Notfallpraxis in Hüsten. Sie soll vollständig die Arbeit der Sunderner Praxis übernehmen. © Arnsberg | Eric Claßen

Ein wichtiges Ziel des Dialogs zwischen Bundesgesundheitsministeriums und den Ländern sei, insbesondere bei der Planung von INZ die regionalen Besonderheiten in den Ländern wie zum Beispiel die Versorgung im ländlichen Raum zu berücksichtigen. Dies könne im Einzelfall auch bedeuten, dass zusätzlich zu den INZ an den Krankenhäusern Strukturen der Notfallversorgung eingerichtet werden müssen, um der flächendeckenden Versorgung gerecht zu werden. Genau an dieser Stelle hofft die SPD auf ein Umdenken bezüglich der Versorgung der Menschen im Hochsauerlandkreis.

Ob die geplante Reform tatsächlich konkrete Auswirkungen auf die bestehenden Notfallpraxen hat, ist noch unklar. Derzeit betreibt die KVWL im Hochsauerlandkreis mehrere Notfallpraxen. Nach Ansicht der Kassenärztlichen Vereinigung ist die Versorgung der Menschen im HSK auch nach dem Schließen der Sunderner Praxis nicht gefährdet.