Arnsberg. Sauerland-Unternehmer: Behördenversäumnisse rund um die Cyber-Attacke auf die Südwestfalen-IT. Gericht sieht keine Pflichtverletzung.

Das Landgericht Arnsberg hat die Zivilklage des Arnsberger Unternehmers Joachim Drees gegen den Hochsauerlandkreis zurückgewiesen. Der Geschäftsführer einer Immobilien-Firma hatte der Behörde schwere Versäumnisse in Zusammenhang mit der Cyber-Attacke gegen die Südwestfalen-IT vorgeworfen und in seiner Klageschrift vom 14. März 2024 Schadenersatz in Höhe von 1633,59 Euro verlangt.

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Hacker hatten im Herbst 2023 die Server des Dienstleisters Südwestfalen-IT angegriffen. Daraufhin hatte es bei südwestfälischen Kreisen und Kommunen Systemausfälle gegeben - auch mit Folgen für seine Vesda GmbH, wie Kläger Drees ausführte. So habe sein Unternehmen einen Mietwagen in Anspruch nehmen müssen, weil infolge der Cyber-Attacke die Zulassung des Firmenwagens eines Mitarbeiters nicht möglich gewesen sei.

Der Sprecher des Landgerichts Arnsberg, Alexander Brüggemeier, bestätigte gegenüber der WESTFALENPOST ein entsprechendes Urteil vom 20. Januar 2025. Aus Sicht der zuständigen Kammer sei die Klage unbegründet gewesen. Die Richter hätten im vorliegenden Fall kein konkretes Unterlassen eines Behördenmitarbeiters erkannt, aus der eine Pflichtverletzung zu unterstellen sei.

In einer ersten Reaktion sagte Kläger Drees, dass er zunächst zusammen mit seinem Anwalt das Urteil prüfen und dann entscheiden wolle, ob er Rechtsmittel einlegt.

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