Berlin. Einige „Tatort“-Folgen liegen im sogenannten „Giftschrank“. Um welche es sich handelt und was es mit den Sperrvermerken auf sich hat.
Es ist Tradition, es ist Kult: Seit über 50 Jahren zieht der „Tatort“ in der ARD Millionen von Zuschauer vor den Fernseher. Dabei ist der Krimi nicht nur jeden Sonntag zur Hauptsendezeit nach den Nachrichten zu sehen, auch unter der Woche werden die Folgen wiederholt. Es ist fast unmöglich beim Durchschalten durch die Sender keinem „Tatort“ zu begegnen – und doch werden Sie einige Folgen nie wieder zu Gesicht bekommen.
„Tatort“: Deswegen werden die Krimis nicht mehr gezeigt
Fünf „Tatort“-Folgen befinden sich gerade fest verschlossen im sogenannten „Giftschrank“ der öffentlich-rechtlichen Programme. Aus unterschiedlichen Gründen wurde den Folgen ein Sender-interner Sperrvermerk auferlegt. Bedeutet: Der „Tatort“ darf weder im Fernsehen wiederholt werden, noch ist er in den Mediatheken abrufbar.
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Einmal im Giftschrank, immer im Giftschrank? Nein, so wie der Sperrvermerk aufgelegt werden kann, kann er auch wieder aufgehoben werden, wenn der Grund für die Sperrung entfällt, indem zum Beispiel kritische Szenen herausgeschnitten werden. Nach Aussagen der „dritten“ Programme werden vor allem Folgen gesperrt, bei denen Urheber- oder Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Aber auch Product-Placement kann ein Grund für die Sperrung sein, etwa bei Folgen, in denen der Eindruck entstehen kann, dass bestimmte Produkte beworben werden. Diese Episoden der Krimireihe liegen bis auf Weiteres auf Eis:
„Tatort“-Kommissar Palu unter Sendesperre
Der kauzige Kommissar Max Palu (Jochen Senf) aus Saarbrücken hat von 1988 bis 2005 18 Folgen der beliebten Krimiserie gedreht. Gleich mehrere Folgen sind bis heute mit dem Sperrvermerk versehen. Der Grund ist bei allen drei Folgen derselbe: Product-Placement.
„Camerone“ (1992)
Den fünften Fall des saarländischen Kommissars konnten Fans passenderweise nur fünf Mal im Fernsehen anschauen. Die Folge „Camerone“ von 1992 wurde 2006 mit einem Sperrvermerk versehen.
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Der „Tatort“ führt Kommissar Max Palu in die Vergangenheit, ins Jahr 1962. Bei einem Überfall der französischen Geheimorganisation ist damals der einzige Bruder von Oberst Gavron ums Leben gekommen. Seit seiner Pensionierung sehnt sich der Oberst nach Rache. Die Spuren bringen ihn nach Saarbrücken, wo er nur wenig später in einem Hotel ermordet wird. Kurz darauf wird ein weiter Mann ermordet, ausgerechnet ein ehemaliger Fremdenlegionär. Kommissar Palu erkennt die Zusammenhänge. Während er noch mit einigen privaten Problemen zu kämpfen hat, macht er sich an die Arbeit.
„Du hast keine Chance“ (2001)
In „Du hast keine Chance“ vermischen sich Berufliches und Privates von Kommissar Palu. Der „Tatort“ von 2001 wurde wenige Jahre nach der Erstausstrahlung in den Giftschrank des SR verbannt.
Kommissar Palu bekommt in dieser Folge Besuch von Freundin Margit und ihrem Neffen Patrick. Doch während Palu versucht, den Mord an einem Geschäftsmann aufzudecken, ist Patrick plötzlich verschwunden. Der 10-Jährige wurde entführt. Die Entführerin will so ihren unter Mordverdacht stehenden Freund freipressen. Palu ist stark betroffen und weiß, dass die Zeit rennt: Um Patrick zu retten, muss der Kommissar den wahren Mörder finden.
„Reise ins Nichts“ (2002)
Und wieder musste einer von Palus „Tatort“-Folgen vom Saarländischen Rundfunk gesperrt werden. Mit „Reise ins Nichts“ von 2002 liegen nun drei Folgen mit dem kauzigen Kommissar in dem ominösen Giftschrank.
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In der Episode muss Palu gleich drei Morde aufdecken: Zwei Afghanen werden tot aufgefunden – illegale Flüchtlinge, die mit einer Gruppe eigentlich auf dem Weg nach England waren. Während der Fahrt ist die Gruppe jedoch in Saarbrücken gestrandet. Das junge Mädchen Khandi hat die Morde beobachtet und führt Kommissar Palu zur Spedition Hallmeier, die den Transport organisiert und durchgeführt hat.
Der „Tatort“ wird immer verzwickter, als auch noch der Fahrer der Transporte tot aufgefunden wird und die junge Zeugin in die Schusslinie gerät. Doch damit nicht genug: Auch der afghanische Asylant Habib, den Palu als Dolmetscher anheuert, scheint weitaus tiefer in den Fall verstrickt zu sein als zunächst gedacht.
„Tatort“-Giftschrank könnte sich bald wieder leeren
Eingefleischte Fans der Reihe könnten jetzt vielleicht stutzig werden: Denn auch wenn „Reise ins Nichts“ und „Du hast keine Chance“ vom SR 2006 mit einem Sperrvermerk versehen wurden, konnte man die Folgen in den vergangenen Jahren dennoch im Fernsehen sehen. Grund dafür ist ein Übermittlungsfehler zwischen dem Saarländischen Rundfunk und der ARD-Produktionsgesellschaft Degeto (Deutsche Gesellschaft für Ton und Bild). Aktuell werden jedoch auch beide Episoden vom SR geprüft. Die Chance besteht also, dass Max Palu in den Folgen bald wieder ganz offiziell ermitteln darf.
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Aber wie sieht es bei den anderen Rundfunkanstalten aus? Der Giftschrank des Hessischen Rundfunks ist recht leer: Nur eine vom HR eingebrachte Folge wurde in ihrer ursprünglichen Fassung mit einem Sperrvermerk versehen, wie der Sender gegenüber dieser Zeitung verriet. Grund für den Sendestopp war die „Verletzung des Persönlichkeitsrechts einer abgebildeten Person“. Der Sender und die betroffene Person haben sich auf Verschwiegenheit zu dem Thema geeinigt, weshalb leider nicht bestätigt ist, um welchen „Tatort“ es sich denn nun handelt.
Auch der NDR hat nur einen Tatort aktuell mit einem Sperrvermerk versehen. Der Sender wurde von der Hauptdarstellerin gebeten, diese Folge nicht mehr auszustrahlen, wie der NDR auf Nachfrage mitteilt. Der Sender und die Schauspielerin befinden sich aktuell im Austausch, so lange werde die Folge auch in der Mediathek nicht mehr abrufbar sein.