Wilnsdorf. Die Ortsumgehung Wilden steht genauso im Regionalplan wie die Windenergiebereiche. Das ist für die Gemeinde ein entscheidender Hebel.

Bau- und Umweltausschuss und Rat müssen sich erneut mit den beiden Windrädern befassen, die ein Investor in Wilden an der Ortsgrenze zu Neunkirchen-Salchendorf errichten will: nicht mehr nordwestlich von Wilden und südwestlich von Rinsdorf, sondern nun westlich von Unterwilden und südwestlich von Rinsdorf. Zu den beiden im Januar vorgelegten Anträgen hatte die Gemeinde ihr Einvernehmen versagt: Die Standorte lägen nicht in einem im Regionalplanentwurf vorgesehenen Windenergiebereich, sie kämen näher als 1000 Meter an die Wohnbebauung von Wilden und Rinsdorf heran, und sie berührten die Trasse der immer noch gewünschten Wildener Ortsumgehung – so die Begründung damals.

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Der Investor zog den Antrag zurück, nun liegt der neue vor: für zwei Anlagen mit 175 Metern Nabenhöhe, 172 Metern Rotordurchmesser und einer beantragten Gesamthöhe von 285 Metern. Das eine Windrad kommt bis auf 828 Meter an die Wohnbebauung in Rinsdorf, im Gießenbach und bis auf 974 Meter an die Dell in Wilden heran. Das andere ist vom Eichertshain und der Freier Grunder Straße in Wilnsdorf 778 Meter entfernt.

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Gemeinde Wilnsdorf warnt vor „ungeordnetem Ausbau der Windenergie“

Die Gemeindeverwaltung empfiehlt den Gremien, erneut das Einvernehmen zu versagen. Die Bezirksregierung habe die Windenergiebereiche im Regionalplan so ausgewählt, dass zu Wohnsiedlungen ein Abstand von 1000 Metern eingehalten wird. Aktuell sehe der Entwurf des Regionalplans Windenergiebereiche nordöstlich von Anzhausen, auf der Kalteiche sowie auf der Gernsbacher und Tiefenrother Höhe vor, nicht mehr nordöstlich von Oberdielfen. Eingeräumt wird, dass ein 1000-Meter-Abstand zwar nicht vorgeschrieben sei, aber dem Lärmschutz der Wohnbevölkerung diene. „Offenkundig völlig ohne Rücksicht auf die Belange des Immissionsschutzes“ sei die Bauvoranfrage gestellt worden. Wenn aber an den vorgesehenen Kriterien der Regionalplanung „vorbeigeplant“ würde, öffne dies „einem ungeordneten Ausbau der Windenergie im Außenbereich der Gemeinde Wilnsdorf Tür und Tor“.

Solarpark an der Autobahn

An der A 45 bei Wilnsdorf soll eine 135 mal 160 Meter große Freiflächen-Photovoltaikanlage errichtet werden. Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss, das Einvernehmen der Gemeinde zu erteilen. Ausgenommen werden soll allerdings ein Streifen von 50 Metern neben der Autobahn, der für den sechsspurigen Ausbau und die künftige Lärmschutzwand gebraucht wird. Bisher soll der Solarpark bis auf 27 Meter an die Autobahn heranrücken.

Zur Kenntnis nimmt die Wilnsdorfer Verwaltung die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, dass der noch nicht beschlossene Regionalplan keine Handhabe biete, Bauvoranfragen „zurückzustellen“, und dass das Land NRW mit seinem Bestimmungen gegen höherrangiges Bundesrecht verstoße. Seitdem genehmigt die Siegener Kreisverwaltung nahezu alle Bauvoranfragen für Windräder. Fehlt das Einvernehmen der betroffenen Kommune, wird dies vom Kreis „ersetzt“. Die Gemeinde findet zwar, dass sie dennoch gute Gründe habe, ihr Einvernehmen zu verweigern. „Allerdings ist zu befürchten, dass dieses Einvernehmen durch den Kreis Siegen-Wittgenstein ersetzt werden könnte.“

Straßenplanung verbindlich – „ungeachtet, ob überhaupt und wenn ja, wann“

Erneut verweist die Gemeinde auf die ebenfalls im Regionalplan dargestellte Wildener Ortsumgehung. „Die Straße könnte vom Gewerbegebiet Heinrichsglück bei Salchendorf westlich von Wilden im Bereich ‚Große Rausche‘ auf die Höhe zwischen Wilden und Rinsdorf und dann weiter bis zum Industriegebiet Wilden-Nord führen“, heißt es in der Vorlage für Ausschuss und Rat. „Eine konkrete Trasse der Ortsumgehung Wilden ist bisher nicht fixiert, da ein Straßenplanungsverfahren bisher nicht eingeleitet ist. Ungeachtet der Frage, ob überhaupt und wenn ja wann die Umgehungsstraße gebaut wird, ist die Straßenplanung als Ziel der Raumordnung verbindlich und die Planungsoption offenzuhalten, sie darf nicht durch raumplanerisch relevante Bauprojekte beeinträchtigt werden.“ Und zu denen, so das Zitat aus dem NRW-Windenergieerlass, Windenergieanlagen, die höher als 100 Meter sind.

Die Initiative zur Planung einer Umgehungsstraße für Wilden, wie auch für die Ortsumgehung Niederdielfen, sei vom Rat der Gemeinde Wilnsdorf zum Schutz der massiv durch Verkehrslärm beeinträchtigten Ortsdurchfahrten ausgegangen, denen nicht durch aktive Lärmschutzmaßnahmen wie den an der A 45 geplanten Lärmschutzwänden bei Rinsdorf, Obersdorf und Wilnsdorf geholfen werden könne, erinnert die Verwaltung.

Der Bau- und Umweltausschuss befasst sich am Mittwoch, 30. Oktober, mit dem Thema. Dort geht es auch um den Windpark Neunkirchen-Pfannenberg mit insgesamt elf Anlagen, von denen drei in der Nähe von Wilnsdorfer Wohngebieten liegen, eine mit weniger als 1000 Metern Abstand. Die Gemeinde Neunkirchen habe dennoch, so die Wilnsdorfer Vorlage, ihr Einvernehmen erteilt.

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