Siegen. Gesellschaft für Siegens zwei einsame Windräder: Die Anfragen häufen sich, Waldbauern wollen ihre Kalamitätsflächen wieder wirtschaftlich nutzen.
Mit dem fortschreitenden Ausbau der Erneuerbaren Energien entwickeln sich Windkraftanlagen zunehmend zu einer potenziell lukrativen Investition. Nicht nur für die, die die Anlagen bauen und betreiben und den Strom verkaufen, sondern auch für die Grundstückseigentümer. Das sind im Siegerland vor allem Waldgenossenschaften – ihnen gehören viele der Flächen, die für Windräder in Frage kommen, denn gleichzeitig haben Borkenkäfer und Trockenheit den Holz-Ertrag aus den Haubergen erheblich gemindert. Immer mehr von ihnen interessieren sich nun dafür, ihre Grundstücke für den Bau von Windrädern zu verpachten. Zuletzt hatte die Bürger-Energiegenossenschaft ihre Arbeit aufgenommen, die das Ziel verfolgt, für regionale Eigentümer und Waldgenossen Windräder zu errichten und sowohl die Energie als auch die Gewinne in der Region zu halten.
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Die Stadt Siegen ist Anteilseigner mehrerer Waldgenossenschaften und bekommt daher mit, dass das Thema die Menschen umtreibt, berichtet Marlene Krippendorf, Abteilung Stadtentwicklung. Gleichzeitig tendierte die Energiewende im Stadtgebiet im Bereich Wind lange gegen Null – es gibt ganze zwei Windräder in Siegen; eins in Meiswinkel, das auch noch länger stillstand, und eins in Breitenbach im Bereich Rabenhain. Geplant ist auch ein Windpark auf dem Pfannenberg, an der Grenze zu Neunkirchen.
Siegen will bis 2030 25 Prozent erneuerbare Energien – ohne Wind geht es nicht
Bis zum Jahr 2030 soll der Anteil regenerativer Energien in Siegen aber auf 25 Prozent anwachsen (bezogen auf 1990), das ist beschlossenes politisches Ziel. Noch viel Luft nach oben also. Ohne Windräder mit ihren immer besseren Wirkungsgraden dürfte die Energiewende vor Ort also nicht gelingen – die Stadt kalkuliert damit, dass schon ein Windrad mehrere tausend Haushalte mit klimafreundlichem Strom versorgen kann und einen entsprechenden Beitrag zur Minderung der CO2-Emissionen leisten kann. „Der Bedarf an erneuerbaren Energien ist in Siegen enorm (...), sodass zum Ausbau der Windenergie im Rahmen der begrenzten Potenziale keine Alternative besteht“, heißt es in der Begründung zum „Grundsatzbeschluss zur Steuerung des Ausbaus der Windenergie in Siegen“. Den strebt die Siegener Verwaltung an, um eine grundsätzliche und allgemeinverbindliche Haltung gegenüber Interessenten zu erarbeiten, verdeutlicht Marlene Krippendorf.
Siegens Problem dabei ist auch die komplizierte Rechtslage. Die wurde zuletzt zwar vereinfacht, Flächen zu identifizieren oder auch auszuschließen, ist nach wie vor aber nicht leicht. Die Stadt hat ziemlich wenige Flächen, bei denen bislang klar ist, dass hier Windräder gebaut werden können – in NRW sollen aber 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie zur Verfügung gestellt werden, dazu wird der Landesentwicklungsplan geändert, was wiederum Auswirkungen auf die Regionalpläne hat. Für die Kreise Siegen-Wittgenstein, Olpe und Märkischer Kreis strebt die Bezirksregierung eine Flächenkulisse von insgesamt etwa 14.000 Hektar an. Stand jetzt ist das alles noch ziemlich vage und Zukunftsmusik, während das Ausbau-Interesse anschwillt.
Siegen will Mindestabstand von 750 Metern vom Windrad zur nächsten Wohnbebauung
Bis die Pläne geändert sind, gilt eine Übergangsregelung. Gebaut werden sollen neue Windräder aber zunächst nur dort, wo das ohnehin bereits geplant war, in sogenannten „Windenergiebereichen“. In Siegen sieht der Entwurf für den neuen Regionalplan (aus dem Jahr 2020) genau einen solchen vor: In Obersetzen. Weil das offensichtlich nicht ausreicht und die Nachfrage da ist, soll eine einheitliche Regelung her, auf Basis nachvollziehbarer Kriterien, heißt es in der Vorlage, über die der Umweltausschuss erstmals am Dienstag, 7. November, berät. Ziel sei ein Konzept, das die Bevölkerung nicht übermäßig belastet – mit Mindestabständen etwa – und aber genug Flächen zur Verfügung stellt, um jenseits von „Windenergiebereichen“ die Windenergie in Siegen ausbauen zu können.
Der Regionalplan soll demnach auch hinsichtlich der Windenergiebereiche noch angepasst werden, es zeichne sich aber ab, dass für das Siegener Stadtgebiet keine wesentlichen Änderungen zu erwarten sind, heißt es weiter – es bleibt bei Obersetzen. Was aber nicht bedeutet, dass nur dort künftig Windräder gebaut werden können, in diesen Zonen ist es nur deutlich einfacher. Für alle anderen Standorte soll der Grundsatzbeschluss das Verfahren regeln und vereinheitlichen, um Waldgenossen und Grundstückseigentümern Planungssicherheit geben zu können, wenn sie sich nach Windrädern auf ihren Flächen erkundigen: Hat ihr Vorhaben gute Aussichten oder von vorn herein keine Chance?
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Die Stadt strebt dabei generell einen Mindestabstand von 750 Metern zu Wohngebäuden und -grundstücken im Innenbereich an, im Außenbereich 500 Meter. Um sensible Einrichtungen wie zum Beispiel Krankenhäuser soll generell und unabhängig vom Standort der größere Abstand gelten. Die 750 Meter seien städtebaulich verträglich und entsprächen in etwa der dreifachen Höhe eines modernen Windrades.