Kreuztal. Im Hohen Wald sollen sieben Windräder errichtet werden. Nachbarn sind Littfeld, Müsen und Silberg. Kreuztal verdient daran 100.000 Euro im Jahr.

Sieben Windräder wollen die Düsseldorfer Grünwerke im Hohen Wald östlich von Littfeld errichten. Das zu den Stadtwerken Düsseldorf gehörende Unternehmen hat sein Vorhaben jetzt im Infrastrukturausschuss vorgestellt. Damit holt nun auch Kreuztal auf, wo es bisher nur zwei Windräder nordwestlich von Littfeld gibt: eine Anlage, die zum Windpark Engelsberg auf Olper Stadtgebiet gehört, und den Ewigen Fuhrmann, der zum Hilchenbacher Rothaarwind gehört, 2000 gebaut, damals das höchste Windrad der Welt …

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So sieht der Windpark aus

Die Standorte liegen auf der Grenze zur Gemeinde Kirchhundem, die Wohnbebauung von Silberg ist 1000, von Müsen 1500 und von Littfeld 2000 Meter entfernt. Die bis zu 250 Meter hohen Anlagen mit einer Gesamtleistung von 49 Megawatt werden jährlich 126 Millionen Kilowattstunden Strom erzeugen, genug für den Bedarf von 36.000 Einwohnern. Grünwerke-Projektleiter Patrick Kloß stellte die Details vor.

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Erschlossen werden die Standorte über die vorhandene Zuwegung zum ehemaligen Nato-Funkturm, der heute noch von Mobilfunkbetreibern genutzt wird. Vier Meter breite Forstwege sind vorhanden. Sie müssen unter Umständen im Unterbau verstärkt („schwerlastfähig“) und in Kurven verbreitert werden. Noch nicht geklärt ist, wie der erzeugte Strom ins Netz kommt; dazu muss ein Netzverknüpfungspunkt bestimmt werden. Offen ist auch, aus welcher Richtung Windrad-Teile und Baufahrzeuge zur Baustele kommen, aus Kirchhundem oder aus Kreuztal. Arne Siebel (CDU) verwies darauf, dass auch die Bahnlinie gekreuzt werden muss und langwierige Verhandlungen über Sperrpausen für den Bahnverkehr erforderlich werden könnten: „Das verzögert so ein Vorhaben manchmal.“ „Das kann durchaus eine gewisse Eigendynamik haben“, bestätigte Frank Thesen, „aber das ist nichts, was uns schockiert.“

Wie die Natur mitspielt

Der Wald ist weg, er fiel der Dürre und den Borkenkäfern zum Opfer. „Es muss wenig bis gar nicht gerodet werden“, sagte Patrick Kloß. Als Ausgleichsmaßnahme, die die Bauherren für ihr Vorhaben nachweisen oder bezahlen müssen, ist eine Wiederaufforstung geplant. Frei bleiben je Windrad 0,46 Hektar. Sascha Zowierucha (CDU) verwies auf den Altbergbau, mit dem die Nachbarstadt Hilchenbach bereits ihr Nein zu Windrädern im nördlichen Stadtgebiet begründet hat: „Der Berg ist ziemlich unterhöhlt.“ „Das werden wir konkret untersuchen“, kündigte Patrick Kloß an, bei Bedarf werden Hohlräume vor dem Aufbau der Anlagen aufgefüllt.

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Erste Artenschutzuntersuchungen wurden bereits vorgenommen. Im Umkreis von drei Kilometern wurden 33 Horste vor allem von Sperbern und Mäusebussarden gefunden. Für Windkraftanlagen relevant sind die drei Rotmilan-Horste, von denen einer in etwas über einem Kilometer Entfernung von dem nächstgelegenen Windrad auch besetzt ist sowie der ebenfalls besetzte Horst des Schwarzstorchs. Im Nahbereich bis zu 500 Metern der Windräder befinden sich keine Horste von gefährdeten Vögeln.

Das ist der Zeitplan

Bis Ende 2025 rechnen die Grünwerke mit den beantragten Genehmigungen. 2026 würde dann gebaut, 2027 sollen die Anlagen ans Netz gehen, erklärte Grünwerke-Prokurist Frank Thesen. „In den nächsten Tagen“ werde eine Homepage für den geplanten Windpark ans Netz gehen, folgen wird ein Info-Bürgermarkt – so, wie er auch in Eiserfeld stattgefunden hat, wo die Grünwerke auf den Flächen der Waldgenossenschaft Eiserfeld vier Anlagen auf dem Pfannenberg errichten, den Windpark Kreuzeiche. „Jeder hat die Möglichkeit, Fragen und Bedenken zu äußern.“

„Was macht Sie so optimistisch?“, fragte Hubertus Brombach (Grüne), der durchaus lange Planungszeiten für Windparks vor Augen hatte. Frank Thesen verwies auf bereits erfolgte Vorabstimmungen: „Das dauert hier nicht so lange.“

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Geändert haben sich im vorigen Jahr allerdings auch die rechtlichen Rahmenbedingungen. In der anschließenden nicht öffentlichen Sitzung hat der Ausschuss zwar die Entscheidung über das „Einvernehmen“ der Stadt zu der Bauvoranfrage vertagt. Mitzureden hat die Stadt aber nur begrenzt. Zumindest drei der sieben Anlagen liegen innerhalb des Windenergiebereichs, den der Entwurf des Regionalplans vorsieht. Auf dieser Grundlage kann die Kreisverwaltung diese Standorte am Ende eines längeren Verfahrens auch gegen den Willen der Stadt genehmigen. Hinzu kommt allerdings, dass auch die Stadt selbst versucht hat, im Bereich des Hohen Waldes eine Windkraft-Vorrangzone auszuweisen. Nach dem Plan von 2016 sind fünf von sieben Standorten drin, zwei knapp daneben. Diesen Flächennutzungsplan hat der Rat allerdings nie beschlossen, weil das Verfahren vorher aus Artenschutzgründen aufgegeben wurde.

Hier fließt Geld

Nach dem neuen Bürgerenergiegesetz müssen Kommunen und ihre Bürgerschaft am Ertrag der Windparks beteiligt werden. „Wir sind in guten Gesprächen mit der Stadt“, sagte Patrick Kloß, „wir werden ein attraktives Angebot unterbreiten.“ Partner könnte auch die im vorigen Jahr gegründete Bürger-Energiegenossenschaft Siegen-Wittgenstein werden. Mit dem Genehmigungsantrag werden auch die Beteiligungsmodelle vorgelegt. Denkbar sei auch eine Stiftung oder die Aufnahme von Nachrangdarlehen bei den Bürgern der Anwohnergemeinden, diese dann aber „so spät wie möglich“, um das Ausfallrisiko vor Betriebsbeginn auszuschließen.

Unmittelbar beteiligt werden die Städte und Gemeinden im Radius von zweieinhalb Kilometern um die Turmmitten, das sind Kreuztal, Kirchhundem und Hilchenbach. Gezahlt werden 0,2 Cent je Kilowattstunde, der Ertragsanteil, der auf die Stadt Kreuztal entfällt, wird auf 100.000 Euro im Jahr geschätzt. Ob denn auch ein günstigerer Stromtarif für Kreuztal drin sei, wollte Harald Görnig (CDU) wissen. Frank Thesen wollte das nicht ausschließen – allerdings: Die Grünwerke selbst verkaufen keinen Strom an Endverbraucher, das wäre dann allenfalls ein Thema für die Stadtwerke Düsseldorf.

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Ebenfalls Teil des Genehmigungsantrags wird die Sicherung des Rückbaus am Ende der auf 30 Jahre geschätzten Betriebszeit. Dazu gibt es neben der Vereinbarung mit dem Eigentümer des Geländes - es handelt sich um Privatwald - auch eine Auflage in der Genehmigung, die mit einer Bankbürgschaft abgesichert wird. Neu angelegte Wege müssen ebenfalls wieder entfernt werde, es sei denn, der Waldbesitzer will sie behalten und für den Forstbetrieb nutzen.

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