Breckerfeld. Der Weg am Nordufer der Ennepetalsperre in Breckerfeld ist saniert. Warum eine Umrundung für Wanderer und Radfahrer trotzdem nicht möglich ist.

Es geht sich gut. Und es rollt sich wunderbar. Denn der Weg, der am Vorstaubecken der Ennepetalsperre in Breckerfeld - am südlichsten Zipfel des Ruhrgebiets - startet und entlang des Nordufers führt, ist komplett saniert. Touristisch aber ergibt diese aufwändige und teure Maßnahme nach wie vor keinen Sinn. Denn die Talsperre lässt sich nicht umrunden.

Vom Vorstaubecke bis zur Mauer zu gelangen - an südlicher Seite ist das nur über Umwege, an der nördlichen Seite gar nicht möglich. Dicke Tore versperren Wanderern, Inlineskatern oder Radfahrern irgendwann den Weg. Und dabei soll es auch bleiben.

Öffnung ist nicht geplant

Das zumindest teilt der Ruhrverband mit, der die Ennepetalsperre betreibt und in dessen Auftrag die Sanierung der schmalen Uferstraße erfolgt ist. „An eine Öffnung ist nicht gedacht“, sagt Britta Balt, Sprecherin des Ruhrverbandes.

Die Ennepetalsperre in Breckerfeld lässt sich nicht umrunden.
Die Ennepetalsperre in Breckerfeld lässt sich nicht umrunden. © WP | Jens Stubbe

Das verbiete auch die Wasserschutzverordnung aus dem Jahr 2002, die eigens für die Ennepetalsperre von der Bezirskregierung erlassen worden sei. Darin sei festgelegt, was in welchen Schutzzonen erlaubt sei. Die gesperrten Bereiche gehörten zur Zone 1. Es gehe um den Schutz des Trinkwassers, aber auch um den von Flora und Fauna.

Ruhrverband auf Weg angewiesen

Um es vereinfacht auszudrücken: In der Zone 1 ist an der Ennepetalsperre im Grunde nichts erlaubt.

Vom Vorstaubecken aus führen Wege am Nordufer und am Südufer der Ennepetalsperre in Breckerfeld entlang. Irgendwann landen Radfahrer und Wanderer aber vor hohen Toren.
Vom Vorstaubecken aus führen Wege am Nordufer und am Südufer der Ennepetalsperre in Breckerfeld entlang. Irgendwann landen Radfahrer und Wanderer aber vor hohen Toren. © www.blossey.eu / FUNKE Foto Services | Hans Blossey

Gleichwohl ergibt die Sanierung des Wegs, der kaum genutzt wird, für den Ruhrverband Sinn. „Wir brauchen diese Straße. Und sie muss in einem Zustand sein, dass sie auch von Lastwagen oder Kränen befahren werden kann“, sagt Britta Balt. So sei erst jüngst ein Ringkolbenventil in der Talsperre ausgetauscht worden. Das sei nun zur Instandhaltung beim Hersteller und müsse dann auch wieder eingebaut werden. Kurzum: „Wir sind auf diesen Betriebsweg angewiesen.“

150.000 Euro saniert

Immerhin: 150.000 Euro aus „Mitteln für die laufende Instandhaltung“ hat der Ruhrverband für die Sanierung des Abschnitts ausgegeben. Dafür habe die Straße eine neue Asphaltdecke bekommen und die Straßendurchlässe, über die Regenwasser abfließt, seien erneuert worden. „Durch die Holztransporte, mit denen die Stämme von Borkenkäferflächen abtransportiert worden sind, war der Weg stark in Mitleidenschaft gezogen worden“, untertreicht Balt noch einmal die Dringlichkeit der Sanierung.

Am Nordufer hin zur Staumauer (rechts) ist der Weg saniert worden. Umrunden aber lässt sich die Ennepetalsperre in Breckerfeld nicht.
Am Nordufer hin zur Staumauer (rechts) ist der Weg saniert worden. Umrunden aber lässt sich die Ennepetalsperre in Breckerfeld nicht. © www.blossey.eu / FUNKE Foto Services | Hans Blossey

Gearbeitet worden ist an der Talsperre zuletzt übrigens nicht nur am Weg. Auch die Staumauer wird saniert. Der dritte Abschnitt der Arbeiten hat in dieser Woche begonnen.

Bezirksregierung sieht Ruhrverband und AVU in der Verantwortung

Während allerdings der Ruhrverband auf die Wasserschutzverordnung der Bezirksregierung verweist, antwortet Arnsberg auf eine Anfrage: „Eine Freigabe erfolgt durch den Talsperrenbetreiber, das begünstigte Trinkwasserunternehmen und die zuständige Wasserbehörde. Im Falle der Ennepetalsperre ist der Ruhrverband Betreiber der Talsperre und die Begünstigte ist die AVU, die das Wasser der Talsperre zur Trinkwassergewinnung entnimmt.“ Demnach hätten der Ruhrverband und der Energieversorger durchaus die Möglichkeit, den Weg komplett freizugeben. Eine Änderung der Wasserschutzverordnung (ein längeres Verfahren, das u.a. eine Öffentlichkeitsbeteiligung erfordere) sei dafür gar nicht erforderlich.

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Ähnlich sei das ja auch an der Hasper Talsperre erfolgt. Auch dort gebe es eine Schutzzone I. Und dort ist es möglich, die Talsperre zu umrunden.

Trinkwasser könnte gefährdet sein

Was den Freizeitwert betrifft, so ordnet die Bezirksregierung ein: „Die Benutzung der Talsperre für den Erholungsverkehr ist nur unter Einschränkungen möglich. Im Konfliktfall muss die Freizeitnutzung gegenüber dem Schutz des Trinkwassers zurücktreten. Eine übermäßige Freizeitnutzung innerhalb der Schutzzonen könnte die Trinkwasserversorgung gefährden.“