Berlin. . Die deutschen Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken befürchten, dass sie bei der geplanten europäischen Bankenregulierung für Pleitebanken mithaften. Sie wollen keine Änderung der Eigenlagensicherung für ihre Institute. Jetzt haben die Verbände einen offenen Brief an die Kanzlerin geschrieben.

Die deutschen Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken schlagen Alarm. „Die Übernahme von Zahlungspflichten für ausländische Banken würde das Vertrauen unserer Kunden in die Sicherheit ihrer Spareinlagen gefährden“, heißt es in einem offenen Brief der Verbände an Bundeskanzlerin Angela Merkel.

Dahinter steckt die Angst vor der geplanten europäischen Bankenregulierung. Die EU-Kommission will einerseits einen Haftungsverbund schaffen, andererseits die Einlagensicherung vereinheitlichen. Beides könnte die öffentlich-rechtlichen Institute sowie die Genossenschaftsbanken empfindlich treffen und die Kunden schlechter stellen.

Wo liegt das Problem?

Die EU-Kommission will das Einlagensicherungssystem auf lange Sicht europaweit harmonisieren. Wenn irgendwo in der Eurozone eine Bank pleite geht, sollen am Ende alle anderen Institute im Euroraum für die Spareinlagen haften. Dann müssten zum Beispiel die deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken für die Ersparnisse irischer oder portugiesischer Sparer aufkommen. Diese befürchten nun, dass ihr einzigartiges nationales Sicherungssystem nicht mehr aufrecht erhalten werden kann. Derzeit sind in der EU alle Einlagen, also zum Beispiel Tagesgelder oder Sparkonten, bis zu einem Wert von 100 000 Euro gesichert.

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Wie funktioniert die Einlagensicherung?

Es gibt in Deutschland zwei voneinander unabhängige Sicherungsfonds. Die Geschäftsbanken teilen sich einen Notfonds, der im Ernstfall die Spareinlagen insolventer Institute absichert. Dafür bringen Deutsche Bank, Commerzbank und Co. notfalls Milliardensummen auf. Die genaue Höhe dieses Notgroschens ist nicht bekannt. Doch reicht die Erstattung weit über die gesetzliche vorgeschriebene Mindestsumme von 100 000 Euro hinaus. Die Sparkassen verfügen ebenso wie die Genossenschaftsbanken über ein eigenes Sicherungssystem. Dabei schauen sie ihren einzelnen Mitgliedern schon frühzeitig bei einer finanziellen Schieflage auf die Finger und sehen zu, dass angeschlagene Institute durch eine Fusion gerettet werden, bevor sie Insolvenz anmelden müssen. So vermeiden die beiden Verbünde, dass sie Sparer aus ihrem Fonds bedienen müssen. „Volksbanken und Sparkassen arbeiten präventiv und verfügen deshalb über eine sichere Einlagensicherung“, sagt der Finanzexperte des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv), Michael Westphal.

Gilt das Versprechen der Bundeskanzlerin nicht mehr, dass die Spareinlagen der Deutschen sicher seien?

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Dieses Versprechen wurde vor fast genau vier Jahren abgegeben, kurz nachdem die Lehman-Bank pleite ging. Es diente schon damals mehr der Beruhigung als dass es im Ernstfall hätte eingehalten werden können. Wenn Anleger ihr Geld bei verschiedenen Banken untergebracht haben, sind sie trotzdem in der Regel auf der sicheren Seite.

Welche Folgen hätte eine europäische Einheitsregelung für die deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken?

Sie müssten sich wohl von ihrem eigenen, gut funktionierenden Sicherungssystem verabschieden, weil es in dieser Form nicht in die Pläne der EU-Kommission passen würde. Im schlimmsten Fall könnten sie bei einer Bankenpleite im Ausland mit zur Kasse gebeten werden. Deshalb wehren sich ihre Spitzenverbände so heftig dagegen, in die neu regulierte Bankenaufsicht in der Euro-Zone einbezogen zu werden. Ob es tatsächlich zu einer harmonisierten Einlagensicherung kommt, ist allerdings zweifelhaft. Denn auch die Bundesregierung lehnt die bisherigen Vorschläge der Kommission ab.