Witten. Parkende Autofahrer sollten sich vom Mittelstreifen auf der neuen Pferdebachstraße in Witten fernhalten. Das kann ein teures Vergnügen werden.
Die Pferdebachstraße ist noch nicht ganz fertig, da wird sie schon zur sprudelnden Quelle fürs Stadtsäckel. Immer wieder stellen Autofahrerinnen und Autofahrer ihren Wagen verbotswidrig in der Mitte ab und kassieren dafür ein Knöllchen. „Selbst schuld“ mag man jetzt denken. Ja und nein. Oder wissen Sie, was ein „Multifunktionsstreifen“ ist?
„Als ich wieder zu meinem Auto kam, hatte ich ein Verwarnungsticket von 15 Euro hinter der Scheibe“, schreibt die Frau. Und: „Ich kann nicht verstehen, warum ich dort nicht parken durfte, da ja nirgendwo Verbotsschilder stehen.“ Das Ordnungsamt klärte sie auf ihre Anfrage hin auf.
Stadt Witten: Parken nur am rechten Fahrbahnrand erlaubt
Zum Parken sei der rechte Fahrbahnrand zu benutzen, teilte die Verwaltung der verärgerten Bürgerin mit. „Sie haben auf dem Mittelstreifen geparkt.“ Was nicht erlaubt sei. „Dort stehen zum Teil Bäume, ansonsten ist es ein Multifunktionsstreifen, heißt es weiter. „Dieser gliedert den Straßenraum, ermöglicht die Ein- und Ausfahrt von (privaten) Grundstücken, auch Fußgänger könnten dort die Straße überqueren. Der Streifen ist durch einen niedrigen Bordstein von der Fahrbahn abgetrennt.“
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Wittener Bürgerin: Stadt Witten sollte Halteverbotsschilder aufstellen
Die amtliche Mitteilung endet mit der Empfehlung: „Das Krankenhaus verfügt über ein Parkhaus, welches Sie hätten benutzen können.“ Stimmt, sagt Annemarie Leienkamp, „kostet aber 1,50 Euro die Stunde“ – was sich bei einem längeren Klinikbesuch schnell auf sechs Euro summieren könne.
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Annemarie Leienkamp fragt sich nun, wer denn (außer den Menschen in der Verkehrsabteilung) wohl weiß, dass es sich dort um einen Multifunktionsstreifen handelt. „Ich habe vorher davon noch nie gehört.“ Sie bleibt dabei: Wenn man dort nicht parken darf, „sollte die Stadt Park- bzw. Halteverbotsschilder aufstellen“.
Das muss und darf sie gar nicht, sagt Stadtsprecherin Lena Kücük. Sie verweist auf die Straßenverkehrsordnung. Wonach „in Deutschland ein Rechtsfahrgebot gilt: Folglich gilt auch rechts parken“, bekräftigt Kücük die Aussage des Ordnungsamtes. Links dürfe man nur in Einbahnstraßen parken, außerdem, wenn es auf der rechten Seite Schienenverkehr gebe oder das Parken ausdrücklich erlaubt sei. Kücük: „Auf dem Multifunktionsstreifen besteht also ein gesetzliches Halteverbot, so dass dort Beschilderung weder notwendig noch rechtlich erlaubt ist.“
Schon über 275 Knöllchen seit Weihnachten verteilt
Die Stadt, die jetzt zumindest die Anwohner per Flyer auf das Parkverbot hinweisen will, hat seit der Freigabe der Pferdebachstraße kurz vor Weihnachten schon mindestens 275 Verwarnungen für Falschparker auf dem Mittelstreifen verteilt. Jetzt kommt noch das 15-Euro-Knöllchen von Annemarie Leienkamp hinzu. Und jenes, das hinter den Scheibenwischern eines kleinen schwarzen VW steckte, als die WAZ diese Woche vor Ort war. Einen 82-jährigen Audifahrer, der gerade dahinter parken wollte, bewahrte die Redaktion vor Schlimmerem.
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