Datteln. Nicht ganz zwei Wochen nach dem Urteil hat das Oberverwaltungsgericht am Dienstagnachmittag die schriftliche Begründung an die Beteiligten gefaxt. Neben formellen Mängeln kritisiert das OVG auf 100 Seiten insbesondere, dass Plansätze des Landesentwicklungsplans missachtet wurden.

Exakt 100 Seiten stark ist die von allen Beteiligten erwartete schriftliche Urteilsbegründung des 10. Senats des Oberverwaltungsgericht in Münster. Dienstag gegen 17 Uhr gingen die Seiten per Fax an Philipp Heinz, den Rechtsanwalt des klagenden Ehepaares Greiwing, und an die Stadt Datteln als Beklagte wie Unterlegene raus. Jetzt ist Schwarz auf Weiß nachzulesen: Der Bebaungsplan 105 - Eon-Kraftwerk - ist unwirksam. Er sei nicht den Zielen der Raumordnung angepasst und missachte die Vorgaben des § 26 LEPro NRW und der Plansätze des Landesentwicklungsplans, stellt der 10. Senat fest und begründet dies ausführlichst.

Es sei eher selten, dass ein Urteil so deutliche Leitsätze enthielte, sagte Jurist Heinz in einer ersten Reaktion und nach kurzem Querlesen der Begründung. „Jeder einzelne Punkt hätte gereicht, den Bebauungsplan zu kippen.”

Auswirkungen auf das FFH-Gebiet Lippeauen

Unter anderem stellt das OVG fest, für den Kraftwerksbau liege ein immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid vor, auf dessen Grundlage Teilgenehmigungen erteilt worden seien. Die Vorbescheide vom 31. Januar und die erste Teilgenehmigung vom 7. Februar 2007 seien angefochten worden, die Verfahren noch nicht abgeschlossen. Wörtlich heißt es in der Urteilsbegründung: „Auf die Erfolgsaussichten dieser Anfechtungsklagen kann sich das vorliegende Verfahren mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auswirken.”

Das Gericht stellt weiter fest, der Bebauungsplan leide an formellen Mängeln. So sei die Auslegungsfrist für die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung mit 14 Tagen zu kurz gewesen. Oder: Die möglichen Auswirkungen der Planung auf das FFH-Gebiet Lippeauen seien nicht ausreichend untersucht und bewertet worden.

Jetzt erwarten die Kläger die Baustopp-Verfügung durch die Bezirksregierung. Dort muss man jetzt viel lesen.