Datteln. Die Bezirksregierung Münster hat einen Baustopp für Teilbereiche des Eon-Kraftwerks verhängt. Betroffen sind unter anderem das Ammoniak-Lager, Kohle- und Aschelager und der Hilfsdampferzeuger. Der BUND geht davon aus, dass in Kürze die gesamte Baustelle stillgelegt wird.
Kurz vor Ablauf des vom nordrhein-westfälischen Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gestellten Ultimatums hat die Bezirksregierung Münster Mittwoch gegenüber der Eon-Kraftwerke GmbH einen Baustopp verhängt, der sich zunächst auf die 5. Teilgenehmigung für den Kraftwerksbau bezieht. Betroffen davon sind das Ammoniak-Lager, das Kohle- und Aschelager, der Hilfsdampferzeuger sowie weitere wichtige Anlagenteile. BUND-Sprecher Dirk Jansen teilte mit, man gehe davon aus, das in Kürze die gesamte Baustelle stillgelegt werde.
BUND kündigt gerichtliche Schritte an
Für den Fall, dass kein vollständiger Baustopp durchgesetzt wird, kündigt der BUND noch für Mittwoch gerichtliche Schritte an.
Den sofortigen Baustopp gab es Mittwoch aber nicht. Regierungspräsident Dr. Peter Paziorek hat zunächst nur entschieden, dass die 5. Teilgenehmigung bis zu einem Urteil über die neuen Klagen zunächst nicht weiter ausgenutzt werden kann. Die Klage gegen die 3. Teilgenehmigung entfalte keine „aufschiebende Wirkung“ und führe daher nicht zu einem Baustopp, da sie verfristet sei. Dasselbe gelte nach vorläufiger Prüfung auch für die Klagen gegen die 4. Teilgenehmigung.
Umfassende Prüfung
Die weiteren Anträge auf sofortigen Baustopp aufgrund des OVG-Urteils vom 3. September werden derzeit umfassend geprüft, teilte die Bezirksregierung mit.
Hintergrund: Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster haben der NRW-Landesverband NRW sowie ein Waltroper Landwirt erweiterte Klagen gegen Teilgenehmigungen erhoben, die die Bezirksregierung Münster für die Errichtung des Kohle-Kraftwerkes in Datteln ausgesprochen hatte. Beide Kläger wenden sich gegen die 4. und 5. Teilgenehmigung, der BUND zusätzlich gegen die 3. Teilgenehmigung.
Einen kurzfristig verhängten Baustopp hatte der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichtes im Februar 2007 im Rahmen eines gerichtlichen Eilverfahrens wieder aufgehoben, da es keine durchgreifenden Bedenken gegen den erteilten Vorbescheid und die erste Teilgenehmigung sah.
Eon per Fax informiert
Anlagenteile, die nur mit der 5. Teilgenehmigung errichtet werden dürfen, können nach der aktuellen Entscheidung der Bezirksregierung nicht weitergebaut werden. Per Fax wurde Eon informiert. Regierungspräsident Dr. Paziorek bedauert: „Aufgrund der Rechtslage mussten wir diese Entscheidung jetzt so treffen, obwohl dadurch auf der Baustelle aktuell rund 500 Arbeitsplätze betroffen sein können.“
Die Anträge von BUND und Privatklägern auf kompletten Baustopp prüft die Bezirksregierung zurzeit unabhängig von den neuen Klagen.