Datteln/Münstern. Als Reaktion auf die beiden Anträge zum Baustopp des Steinkohlekraftwerks in Datteln hat die Bezirksregierung Münster entschieden, zunächst keine weiteren Teilgenehmigungen für das Projekt zu erteilen.
Nach erster Vorprüfung der beiden Anträge auf sofortigen Baustopp des Kraftwerkprojekts in Datteln hat Regierungspräsident Dr. Peter Paziorek entschieden, zunächst keine weiteren Teilgenehmigungen für das Projekt zu erteilen. Der klagende Landwirt aus Waltrop und der BUND hatten die Anträge gestellt.
Kein sofortiger Baustopp
"Auf der Grundlage ihres derzeitigen Kenntnisstandes kann die Bezirksregierung Münster keinen sofortigen Baustopp für die Errichtung des Kraftwerkes verhängen, denn die Begründung des Oberverwaltungsgerichts-Urteils vom 3. September 2009 liegt noch nicht vor. Weitere Teilgenehmigungen werden jedoch nicht erteilt", begründete der Regierungspräsident das weitere Vorgehen der Behörde.
Fünf Teilgenehmigungen sind bereits von der Bezirksregierung ausgesprochen worden. Eine Entscheidung zu der anstehenden sechsten Teilgenehmigung, bezogen auf eine Stromzuleitung und eine Abwasserleitung, sollte in Kürze erfolgen, wird aber aufgrund des Urteils zunächst zurückgestellt. Eine Gesamtabwägung ist erst dann möglich, wenn die genauen Entscheidungsgründe des Gerichts bekannt sind.
Bebauungsplan unwirksam
Die Bezirksregierung war in dem gerichtlichen Normenkontrollverfahren, in dem die Entscheidung fiel, nicht beteiligt. Allerdings ist im Bauleitplanverfahren eine regionalplanerische Unbedenklichkeitserklärung abgegeben worden, weil die Fläche bereits seit 1987 im damaligen Gebietsentwicklungsplan, heute Regionalplan, als Kraftwerksstandort vorgesehen war.
Hintergrund
Schon 2007 gab es einen Baustopp
Bereits im Februar 2007 hatte der BUND einen vorrübergehenden Baustopp für das Kraftwerk erwirkt. Der Sprecher des Bundes für Umwelt und Naturschutz, Dirk Jansen, erinnert daran, dass Eon bei einem Ortstermin eine Erklärung zu Protokoll gegeben habe, in der es heiße, dass sich Eon für den Fall, dass eine Realisierung des Kraftwerkvorhabens aus genehmigungsrechtlichen Gründen endgültig scheitern sollte, gegenüber der Bezirkregierung verpflichte, das Baugelände wieder herzustellen und zu rekultivieren. Das dokumentiere, so Jansen, dass Eon sich über die Konsequenzen eines Weiterbaus bewusst gewesen sei.
Der Bezirksregierung ist die grundsätzliche Bedeutung des OVG-Urteils für den Bereich der Landesplanung bewusst. Der 10. Senat hat den Bebauungsplan der Stadt Datteln für das Eon-Kraftwerk für unwirksam erklärt und hat dem Vorhaben damit eine bauplanungsrechtliche Grundlage entzogen. Folgerichtig sieht die Bezirksregierung Münster bis auf Weiteres von der Erteilung weiterer Teilgenehmigungen ab.
Einen kurzfristig verhängten Baustopp hatte der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichtes im Februar 2007 im Rahmen eines gerichtlichen Eilverfahrens wieder aufgehoben, da es keine durchgreifenden Bedenken gegen den für das Kraftwerksvorhaben erteilten Vorbescheid und die erste Teilgenehmigung sah.