Datteln/Münster. Das Ringen des Bundes für Umwelt und Naturschutz um die aufschiebende Wirkung von Teilgenehmigungen für das neue Eon-Kraftwerk geht weiter. Das Oberverwaltungsgericht muss in dieser Woche erneut entscheiden.
Das juristische Tauziehen um Teilgenehmigungen für das neue Kohlekraftwerk geht in die nächste Runde. Dienstag lief die vom OVG festgesetzte Frist für Stellungnahmen der Beteiligten ab. Als da ist die Bezirksregierung, die den BUND-Eilantrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung für die Teilgenehmigungen 3, 4 und 5 lediglich für Baubereiche aus der fünften Genehmigung erteilt hat. Mit der Begründung, dass Nummer 3 und 4 „verfristet” seien, wie es im geschliffenen Amtsdeutsch heißt. Als da weiter beteiligt sind der BUND und die Privatkläger sowie Eon als „Beigeladene”. Der Energiekonzern plädiert selbstverständlich für die Aufhebung der aufschiebenden Wirkung für Baubereiche aus der 5. Teilgenehmigung. Wie berichtet, haben Ende vergangener Woch an die 500 Arbeiter der entsprechenden Gewerke nach dem Baustopp die vorläufige Heimreise angetreten.
Eine Entscheidung werde es voraussichtlich noch in dieser Woche geben, schätzt Dr. Ulrich Lau, Sprecher des Oberverwaltungsgerichts.
Den Teilgenehmigungen 3 und 4 kommt nach Worten von BUND-Sprecher Dirk Jansen eine entscheidende Bedeutung zu, „da sie die konkrete Ausführung verscheidener, aus Umweltsicht kritischer Baumaßnahmen beinhalten”. Berührt sind davon u.a. Dampfkessel- und Denox-Anlage sowie Gleisanschlüsse zum Kohle- und zum Ammoniaklager.