Sprockhövel. Erneuerbare Energien: Sprockhövel hat keinen Platz für Windräder. Und wer eine Fläche für Solaranlagen anbietet, muss mit Nachteilen rechnen.
In Sachen Erneuerbare Energien ist mit Sprockhövel kein Staat zu machen. Aber es gibt Ausnahmen: Die gemeinwohlorientierte Bürgerenergiegenossenschaft (BEG) 58 hat bereits vor Jahren an der A43 eine Ackerfläche definiert, auf der sie gerne eine Photovoltaikanlage bauen würde.
An der Flurstraße sind wichtige Kriterien erfüllt
Die Fläche hat den Namen „Projekt Flurstraße“ bekommen, und sie erfüllt die Kriterien, die für solche Bereiche vorgesehen sind: Sie liegen in der Nähe einer Autobahn, Arten- und Grundwasserschutz müssen berücksichtigt werden, ebenso Sicherheitsaspekte für den Autoverkehr oder Lärmbelästigung. Wenn diese Kriterien erfüllt sind, könne man eigentlich loslegen.
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Wenn die Idee so umgesetzt werden könnte, ständen die Paneel-Reihen mit größerem Abstand, ließen begrünte Zwischenräume, Blühwiese und einen Bewuchs auch unter den Paneelen zu, weil die hochwertigen Materialien transparenter seien als üblich. Auch eine Beweidung mit Schafen kann sich BEG-Projektleiter Andreas Lange vorstellen, sofern etwa Behörden wie Landschaftsbehörde und Landwirtschaftskammer dies für sinnvoll hielten. Mit der Eigentümerin der Fläche für das Projekt Flurstraße ist die BGE in Verhandlungen.
Stadt Sprockhövel besitzt keine Flächen
Weitere Flächen seien erst einmal nicht vorhanden, um neue Photovoltaikanlagen zu bauen, erläutert die Fachbereichsleiterin Planen, Bauen, Wohnen und Umwelt, Susanne Görner. Die Stadt Sprockhövel selbst besitze keine Flächen. Es müssten sich dann schon ein Landwirt oder Privatleute finden, die einem Betreiber oder einer Genossenschaft eine entsprechende Fläche verpachteten.
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An solche Flächen seien auch noch bestimmte Bedingungen hinsichtlich der Lage geknüpft: Photovoltaikanlagen müssen in Autobahnnähe errichtet werden. Deshalb kämen nur Ackerflächen infrage, auf denen eine anderweitige Nutzung kaum möglich ist: „Nur wenn Landwirte oder private Grundbesitzer auf die Stadt zukommen und Flächen anbieten, die die Kriterien erfüllen, kann man über die Planung von Photovoltaik-Anlagen nachdenken“, erläutert Susanne Görner.
Umdefinition zu Gewerbeflächen
Der Hintergrund bei der Bereitstellung möglicher landwirtschaftlicher Flächen durch private Grundbesitzer hänge auch mit steuer- und erbrechtlichen Aspekten zusammen, erläutert Andreas Lange. Derzeit gilt, dass eine landwirtschaftliche Fläche, die den erbrechtlichen Vorgaben des Höferechts unterliegt, als Gewerbefläche umdefiniert wird, wenn dort eine Photovoltaikanlage gebaut würde. Das wäre erb- und steuerrechtlich problematisch, und Grundbesitzer verpachten deshalb mögliche Flächen nicht.
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Mit der dreifach höheren Grundsteuer käme die BGE noch irgendwie klar, aber für den Verpächter bildeten eine höhere Steuerlast und nicht kalkulierbare Folgen im Erbfall Hindernisse, so Lange. Auch für die Fläche „Projekt Flurstraße“ gehe es um die Klärung solcher Fragen. Deshalb plädiert er dafür, dass Flächen, auf denen Photovoltaikanlagen gebaut werden, ihren Status als landwirtschaftliche Fläche behalten. Sollte die Fläche später einmal wieder landwirtschaftlich genutzt werden müssen, sei der Rückbau einer Photovoltaikanlage ein Kinderspiel. Nicht zu verstehen sei die Regelung, nach der die Flächen, auf denen Windräder stehen, den Status „landwirtschaftliche Fläche“ behielten. Ein Windkraftrad sei wesentlich schwerer rückzubauen, das Material nur schwer recycelbar.
Windkraftanlage nicht möglich
Die Topografie von Sprockhövel eigene sich auch nicht für die Errichtung von Windkraftanlagen, erläutert Susanne Görner. Diese müssten natürlich auf den Höhen liegen, diese seien aber in Sprockhövel häufig besiedelt. Es gelte, 1000 Meter Abstand von Wohngebäuden zu halten. Haßlinghausen etwa habe einen Höhenrücken, aber genau hier ständen Häuser“, erläutert Susanne Görner. Aus diesem Grund, und weil die gemessenen Windaktivitäten in der Umgebung nicht intensiv genug sind, sei Sprockhövel kein geeigneter Standort für Windkraftanlagen.
Kein Zusammenhang mit Regionalplan
Mit der Konzeption des Regionalplans, die der Stadt Sprockhövel an anderer Stelle kaum Flächen im Bereich Wohnbebauung oder Gewerbeflächen zugewiesen hat, habe das nichts zu tun. In Sachen Windkraft und Photovoltaik sei die Stadt diejenige, die über die Maßnahmen und Projekte entscheide.
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