Sprockhövel. Viele Wünsche sind beim Ruhrverband abgelehnt worden: Viel Spielraum hat Sprockhövel nicht bei der Wohnungs- und Industrieplanung. Was noch geht.
Nichts muss bleiben, wie es ist. Auch nicht die Raumordnung der Ruhrgebietsgemeinden. Deshalb gibt es den Regionalplan Ruhr. Auch Sprockhövel gehört zu den Kommunen, die in seinem Geltungsbereich liegen. Was der Regionalplan für die Stadt und ihre Einwohner bedeutet.
Plan wird regelmäßig aktualisiert
In regelmäßigen Abständen wird er aktualisiert, um eine Region und die dazugehörigen Gemeinden weiterzuentwickeln. Im November wurde die bislang gültige Raumordnung für das Ruhrgebiet aktualisiert. Wertvolles erhalten und die die Region lebenswerter zu machen – das ist das Ziel der Regionalplanung. Vertreter der Gemeinden, Bürgerinnen und Bürger und mehrere Hundert Institutionen sind an der Weiterentwicklung der Regionalpläne beteiligt.
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Aufgabe ist das Definieren von Flächen
Dabei geht es um das Definieren von Flächen, die Waldgebiete und Naturschutzflächen sind oder werden, um das Ausweisen neuer Wohngebiete oder um Flächen, die für die Ansiedlung von Industrie- und Gewerbegebieten ausgewiesen werden sollen. Der Regionalverband Ruhr ist die federführende Organisation in einem Prozess, in dem die neue Raumordnung weiterentwickelt und den jeweils aktuellen Entwicklungen angepasst wird.
Berücksichtigung veränderter Rahmenbedingungen
Der Regionalplan Ruhr versteht sich als einheitlicher, flächendeckender und fachübergreifender Plan. Er berücksichtigt veränderte Rahmenbedingungen der Raumentwicklung wie den demografischen Wandel, den Struktur- und Klimawandel sowie die Chancengleichheit.
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Rechtsprüfung durch Wirtschaftsministerium
Der Regionalplan Ruhr wurde kürzlich durch das Ruhrparlament beschlossen und liegt inzwischen beim nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministerium. Dies ist die übergeordnete Landesplanungsbehörde, die die Rechtsprüfung vornimmt. Drei Monate darf sich die sich für die Prüfung Zeit lassen, danach veröffentlicht sie das Planwerk, das ab diesem Zeitpunkt in Kraft tritt.
Planungszeitraum liegt bei 20 Jahren
Der Regionalplan Ruhr legt die regionalen Ziele der Raumordnung für die Entwicklung der Region sowie für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen fest und ist auf einen Planungszeitraum von 20 Jahren ausgerichtet.
„Wir sind doch ordentlich enttäuscht darüber, dass der Regionalplan Ruhr für Sprockhövel kein Entwicklungspotenzial definiert“, ist die Leiterin Fachbereiches Planen und Umwelt, Bauen und Wohnen bei der Stadt Sprockhövel, Susanne Görner, sauer darüber, dass Sprockhövel für lange Zeit nicht von veränderten Raumplanungskonzepten profitieren soll.
Bei der Stadtverwaltung herrscht Enttäuschung
Noch sei das letzte Wort zwar noch nicht gesprochen, aber den Entwurf des neuen Regionalplans liege bereits zur Genehmigung beim Wirtschaftsministerium. Dass sich zu diesem Zeitpunkt noch großartig was ändere, daran mag Susanne Görner nicht glauben. Der stellvertretende Referatsleiter des Regionalverbands Ruhr, Markus Gerber, beurteilt die Situation anders und erläutert Sachzwänge: „Wir sind auch an Vorgaben des Landesentwicklungsplans gebunden und können nicht alle Wünsche und Begehrlichkeiten der Kommunen erfüllen.“
Keine neue Flächen für Siedlungsentwicklungen
Für Sprockhövel konkretisiert er getroffene Entscheidungen: „Die Stadt Sprockhövel hatte im Bereich des Industriegebietes Bossel eine Erweiterung im Bereich der Gewerbeflächen beantragt. Zwar ist die Fläche nicht besonders groß, aber dem Wunsch der Stadtverwaltung konnte entsprochen werden“, erläutert Markus Gerber. Nicht geklappt hat es tatsächlich, den Wunsch der Stadtverwaltung in anderer Hinsicht: „Die Festlegung von neuen Flächen für die Siedlungsentwicklung im Regionalplan muss bedarfsgerecht erfolgen.“
Bedarf fehlt
„Um den rechnerisch ermittelten Bedarf nicht zu überschreiten, konnten wir nicht allen Anregungen der Stadt Sprockhövel folgen. Dies betrifft z.B. die Forderung der Stadt aus der ersten Beteiligungsrunde nach einer größeren Ausweisung des Bereichs Freisewinkel als „Allgemeiner Siedlungsbereich“, der wir aus Gründen des fehlenden Bedarfs nicht entsprechen konnten.“
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