Oberhausen.

Die 18 gegen städtische Rechnungen klagenden Immobilieneigentümer im Sanierungsgebiet Südmarkt können nach einigen gerichtlichen Erfolgen gegen Oberhausen noch nicht aufatmen: Die Stadt wird per Revision gegen die jüngste Niederlage vors Bundesverwaltungsgericht ziehen. Das kündigte Rechtsdezernent Frank Motschull in der gestrigen Hauptausschuss-Sitzung an.

Im Kern geht es darum, ob die Stadt auch Jahrzehnte nach Beginn von Sanierungen in Stadtvierteln per Bescheid einen Teil des Wertzuwachses der angrenzenden Grundstücke abschöpfen darf. Dabei geht es um Rechnungen von vielen tausend Euro. Oberhausen hat in den 80er und 90er Jahren neun Sanierungsgebiete ausgewiesen, von denen vier noch nicht abgerechnet sind. Zwischen 18 bis 38 Jahre sind seit Beginn der Sanierungsarbeiten vergangen, ehe die Stadt die Wertabschöpfungsbescheide erstellte.

"Jeder von uns würde rebellieren"

Während für die einen Juristen hier Verjährungen eingetreten und damit die Bescheide ungültig sind, glauben die anderen Juristen, die Stadt könne selbst entscheiden, ab wann die Verjährungsfrist zu laufen beginne. Klar ist nach Angaben von Motschull bisher nur eins: Sollte die Stadt auch in der nächsten Instanz verlieren, würden davon nur die 18 Kläger profitieren, nicht jedoch all diejenigen, die bereits aufgrund der Bescheide gezahlt hatten. So sei halt das deutsche Rechtssystem angelegt.

Motschull und SPD-Fraktionschef Große Brömer wiesen darauf hin, dass allen Betroffenen durch Grundbucheintrag bekannt gewesen sei, dass irgendwann einmal eine Rechnung der Stadt auf sie zukommen werde. Dies sei auch nur gerecht. „Als die brennende Halde Alstaden abgetragen wurde, erhöhte sich nicht nur die Lebensqualität der Anwohner, sondern auch der Wert der Grundstücke. Die Millionen-Kosten dafür haben alle Steuerzahler getragen, deshalb ist es nur recht und billig, von den Eigentümern einen Teil des Wertanstiegs ihrer Grundstücke zurückzuverlangen“, sagte Große Brömer.

Dagegen kritisierte CDU-Fraktionschef Daniel Schranz die lange Abrechnungsdauer. „Jeder von uns würde rebellieren, wenn er nach 38 Jahren einen solchen Bescheid erhalten würde.“ Er hält es zudem für unfair, dass nur die Kläger im Fall eines Erfolgs kein Geld zahlen müssten. „Das bestraft doch nur die Dummen, die sich auf die Richtigkeit der Bescheide verlassen hatten.“