Oberhausen. . Ein Vertreter der Anwohner des Südmarkts fordert die Stadt auf, bereits gezahlte Sanierungsgelder zurück zu zahlen. Gegen die Sanierungskosten hatten Anwohner vergangenes Jahr Einspruch eingelegt und gewonnen.
Ein Rechtsanwalt, der mehrere Anwohner des Südmarkts vertritt, fordert von der Stadt die Rückzahlung seiner Meinung nach unrechtmäßig erhobener Sanierungskosten. Gegen entsprechende Bescheide hatten Betroffene bereits erfolgreich Einspruch beim Düsseldorfer Verwaltungsgericht eingelegt. „Aber was ist mit den Bürgern, die bereits bezahlt haben?“, fragt Ulrich Hintzen. „Meiner Ansicht nach sind die Bescheide nichtig. Das Geld müsste erstattet werden. Ich habe die Stadt aufgefordert, sich dazu zu äußern.“
Sanierung vor mehr als 20 Jahren
Zum Hintergrund: Bei dem Streit, der weiterhin die Gerichte beschäftigt, geht es um Arbeiten im Bereich des Südmarkts vor mehr als 20 Jahren. Damals entstand zum Beispiel ein Spielplatz, das Areal wurde insgesamt aufgewertet – weshalb die Stadt einen Teil der Kosten an die Grundstückseigentümer weitergab. Das allerdings geschah viel später, und in der Tat monierten die Verwaltungsrichter in ihrem Urteil vom Dezember 2010 eine gewisse „Verjährung“, wie Rechtsdezernent Frank Motschull auf Antrag der CDU in der jüngsten Sitzung den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses erläuterte. Die Stadt hat gegen das Urteil Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Man wolle einmal grundsätzlich geklärt haben, wann Sanierungsmaßnahmen als abgeschlossen zu erklären sind, hieß es.
„Das geht an der Sache vorbei“, sagt Rechtsanwalt Hintzen. Das Gericht habe vor allem darauf abgehoben, dass im Rathaus eine Bekanntmachung vordatiert worden sei, um Fristen einhalten zu können. „Da sind Dinge gelaufen, die mit einer ordnungsgemäßen Verwaltung nichts zu tun haben und grob rechtswidrig sind. Die Ungültigkeit der Satzung ist nicht reparabel, die Bescheide sind damit ungültig. Darüber schweigt sich die Stadt aus.“
„Formeller Fehler ist heilbar“
Dezernent Motschull freilich interpretiert die Situation anders. „Ja, es gab einen formellen Fehler.“ Dieser sei aber „heilbar“, wenn man in der Frage der Verjährung Recht bekäme. „Es gibt Oberverwaltungsgerichte, die die Auffassung vertreten, dass es eine solche Verjährung nicht gibt.“
Angenommen, die Stadt scheitert mit ihrer Berufung – würde sie bereits gezahlte Gelder erstatten, auch ohne vorliegende Klagen? Insgesamt hatte man Forderungen in Höhe von 262.000 Euro gestellt. „Das wäre dann eine politische Entscheidung.“ An der Rechtskraft der Bescheide ändere sich nichts.