18 Grundstückseigentümer an der südlichen Grenzstraße können aufatmen: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am Freitag entschieden, dass die von der Stadt an sie verschickten Entgeltbescheide ungültig sind. Zwischen 800 und 15 000 Euro sollten die Hausbesitzer nachzahlen, weil sich durch die Sanierung ihres Wohngebietes der Grundstückswert gesteigert habe, so die Stadt. Insgesamt forderte sie gut 70 000 Euro von den 18 Eigentümern.
Hintergrund: 1978 hatte der Rat beschlossen, das Gebiet am Südmarkt umzustrukturieren, um den Wohnwert auf ein akzeptables Niveau zu heben. Dazu wurde ein Spielplatz angelegt und zwei Firmen verlagert, darunter eine Lackfabrik, die heute gar nicht so nah am Wohngebiet betrieben werden dürfte. 1989 waren die Arbeiten abgeschlossen, die Anwohner der Grenzstraße profitierten, so die Stadt.
Warum wird eine so alte Geschichte nun wieder aktuell? Nach Abschluss einer solchen Sanierungsmaßnahme muss die Stadt das Sanierungsgebiet unmittelbar wieder aufheben und dies im Amtsblatt veröffentlichen. Dann kann sie die Wertsteigerung der Wohngebiete an die Eigentümer weitergeben. Genau dies versuchte sie nun – allerdings mit über zehn Jahren Verspätung.
Das Verwaltungsgericht gab den 18 Klägern nun aus drei klaren Gründen Recht. Erstens sei die Forderung der Stadt verjährt. Spätestens 1992 seien alle Sanierungen abgeschlossen gewesen, sagte Richter Ulrich Feldmann.
Zweitens seien Ratsbeschluss und Bekanntmachung fehlerhaft erlassen worden. Der Ratsbeschluss, das Sanierungsgebiet aufzuheben, ist auf den 19. Juni 2006 datiert. Die Bekanntmachung ist allerdings noch vor den Ratsbeschluss vordatiert worden. „Das kann man nicht machen“, sagte der Richter.
Drittens kam das Gericht zu dem Urteil, dass auch das Wertfeststellungsverfahren für die Grundstücke fehlerhaft sei. Mehrfach seien Zahlen in den Gutachten gerundet worden – stets zu Lasten der Grundstückseigentümer.
Das Urteil: Die Stadt Oberhausen muss die Bescheide zurücknehmen und die Kosten des Verfahrens tragen. Schon bei einem einzelnen Kläger waren das gut 1700 Euro. Allerdings kann die Stadt Berufung einlegen. Damit nicht genug: 23 weitere Klagen liegen gegen sie vor. Und einige Grundstückseigentümer haben noch gar keine Klage erhoben.