Oberhausen. .
Die Stadt Oberhausen hat nach eigenen Angaben ihren Bürgern die Müllgebühren allein in diesem Jahr um fast 5 Prozent zu hoch berechnet. Das liegt vor allem daran, dass die Verbrennungskosten für den Hausabfall in der Müllentsorgungsanlage GMVA um mehr als 9 Prozent über den realen Wert angesetzt wurden.
Das geht aus der Neuberechnung der Abfallgebühren der Stadt hervor, die durch Gerichtsurteile (Verwaltungsgericht Düsseldorf, 22.06.2009, Az. 17 K 2086/08) angeordnet worden ist. Die Richter hatten die Ermittlung der Selbstkosten bei der Müllverbrennungsanlage in Oberhausen als rechtswidrig eingestuft und die Gebührensätze seit 2006 bis heute für nichtig erklärt.
Statt 220,42 Euro pro Hausmüll-Tonne hätte die Verbrennung 2011 nur 201,90 Euro kosten dürfen, ergab die Neukalkulation. 1,3 Millionen Euro zu viel. Konkret bedeutet das: Für eine 80-Liter-Tonne Restmüll bei wöchentlicher Leerung hätte eine Familie eigentlich „nur“ 266,83 Euro im Jahr zahlen müssen statt 280,10 Euro; für eine 120-Liter-Tonne wären es 400,24 Euro statt 420,15 Euro im Jahr.
Ihr zu viel gezahltes Müllgeld für 2011 direkt zurück erhalten allerdings nur diejenigen etwa 12 Prozent aller Bürger, deren Bescheide für dieses Jahr noch nicht rechtskräftig bzw. überhaupt noch nicht erlassen worden sind. Das sieht eine neue Vorlage des Stadtkämmerers Apostolos Tsalastras für den Rat vor.
Alle Oberhausener sollen von Neukalkulation profitieren
Alle Oberhausener sollen aber von der Neukalkulation in den nächsten drei Jahren profitieren: Dann werden die 2010 und 2011 durch die zu hoch angesetzten Müllgebühren entstandenen millionen-schweren Überschüsse an alle Bürger ausgeschüttet – durch abgesenkte Müllgebühren.
Allerdings: Für die Jahre 2006 bis 2009 zahlt die Stadt nur den Klägern in gut 100 Fällen Geld zurück - und zwar die volle Summe der beklagten Gebühren von 87 000 Euro zu Lasten der Stadtkasse. Eine Neuberechnung der Gebühren wird nicht vollzogen, weil dies für die wenigen Kläger zu teuer sei, behauptet die Stadt. Deshalb wird man nie wissen, wie sehr die Müllgebühren falsch kalkuliert waren.
Die Stadt begründet die Ausschüttung zu viel berechneter Müllgebühren von 2006 bis 2009 nur an die Kläger und nicht an alle Bürger mit ihrer Lage als Notkommune: Zwar könne grundsätzlich ein rechtswidriger bestandskräftiger Gebührenbescheid zurückgenommen werden. Dies sei aber eine Ermessensentscheidung. Im Fall Oberhausen sei die finanzielle Notlage zu berücksichtigen – danach sei eine Gebührenerstattung bei bestandskräftigen Bescheiden eine „freiwillige Leistung“ und damit unzulässig.
Die Stadt beteuert zudem hartnäckig, die Richter hätten nicht entschieden, dass die Gebühren seit sechs Jahren zu hoch berechnet worden seien, sondern nur, dass die Berechnung rechtswidrig gewesen sei. Dass die Verbrennungskosten sogar zu niedrig gewesen sein könnten, zeige die Neukalkulation für 2010.
Im Jahr 2010 zu günstig
Hier lag der GMVA-Verbrennungspreis nach eigener Neuberechnung um 1,9 Prozent zu niedrig: Statt 197,12 Euro hätte die GMVA 2010 exakt 200,85 Euro nehmen dürfen. Allerdings seien die Altpapier-Erträge höher ausgefallen als in den Kostenrechnungen 2010 eingeplant - unterm Strich waren damit die Müllgebühren 2010 um 1,24 Prozent zu hoch. Nur die Kläger (beklagtes Volumen 1,035 Millionen Euro) kriegen nun um 1,24 Prozent niedrigere Gebührenbescheide zugesandt.