Oberhausen. .
Gute Nachrichten für 18 Grundstückseigentümer an der südlichen Grenzstraße: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat entschieden, dass die von der Stadt an sie verschickten Entgeltbescheide ungültig sind. Damit bestätigte es ein Urteil aus der ersten Instanz, gegen das die Stadtverwaltung Berufung eingelegt hatte.
„Die Münsteraner Richter ließen allerdings eine Revision ans Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich zu“, sagt Rechtsanwalt Rudolf Gewaltig, der einen Betroffenen vor Gericht vertrat. Das Thema ist von grundsätzlicher Bedeutung: Den Gemeinden drohen, Millionenbeträge durch die Lappen zu gehen.
Grundstückseigentümer sollten Ausgleichsbeträge zahlen
Worum es beim Verfahren in Münster ging: Der Oberhausener Stadtrat hatte 1978 beschlossen, das Gebiet am Südmarkt zu sanieren, um den Wohnwert anzuheben. Ein Spielplatz wurde angelegt, Firmen verlagert. Anfang der 90er Jahre war die Maßnahme, die zu 86,5 Prozent vom Land gefördert wurde, abgeschlossen.
Die Berechnung, wie stark der Wert des Gebiets gesteigert wurde, was demnach die Grundstückseigentümer an Ausgleichsbeträgen zahlen sollen, sowie die dazu erforderliche Aufhebung der Sanierungssatzung durch den Rat – das dauerte letzten Endes bis 2006.
Eine neu Situation für die Gemeinden
Zu lang, zwischen Sanierungsabschluss und Satzungsaufhebung lagen deutlich mehr als zehn Jahre. Ein zu großer Zeitraum, um dann noch vom Bürger Geld zu verlangen. So hat jedenfalls kürzlich das Bundesverfassungsgericht in einem Fall geurteilt, bei dem eine Kommune Ansprüche geltend gemacht hatte – sie verlor. Auf dieses Urteil beruft sich nun Münster.
„Für die Gemeinden ist eine völlig neue Situation eingetreten“, sagt die Oberhausener Beigeordnete Sabine Lauxen. Zeitspannen von 20 Jahren und mehr seien nicht unüblich – nicht nur hier.
Erneutes Revisionsverfahren möglich
Warum aber ließ sich Oberhausen so viel Zeit? Das Ermitteln, um welche Beträge die Grundstückswerte nach einer Sanierung ansteigen, sei äußerst kompliziert und sehr personalintensiv. Was Lauxen nicht sagt: Die lokale Politik hatte nur wenig bis überhaupt kein Interesse an einer schnellen Bearbeitung.
Warum sollte sie auch? Den größten Teil der Beträge muss die Stadt eh ans Land weiterleiten, denn: Düsseldorf steht prozentual so viel von den Ausgleichsbeträgen zu, wie es sich an der Sanierung beteiligt hat. Im Fall des Südmarkts sind das 86,5 Prozent von 85.000 Euro, also gut 73.500 Euro.
Wird die Stadt in Revision gehen und das Verfahren noch einmal um Jahre verlängern? Die Wahrscheinlichkeit ist hoch. Das Land hat ein Anrecht auf die 73.500 Euro. Das Geld müsste die Stadt sonst aus eigener Tasche bezahlen. „Über das Thema sprechen wir am Dienstag im Verwaltungsvorstand“, sagt Lauxen.