Oberhausen..

Dass es nicht in jedem Fall gut ist, gegen die städtischen Gebührenbescheide zu klagen, hat sich nun im Falle der Abwasserpreiskalkulationen der Stadt Oberhausen gezeigt.

Sieben Oberhausener hatten gegen die Bescheide über die Beseitigungskosten von Schmutz- und Niederschlagswasser vor dem Verwaltungsgericht Protest eingelegt, doch die Neuberechnung der Stadt nach Klärung der vor Gericht aufgeworfenen Fragen ergab: Die in den ursprünglichen Bescheiden vorgesehenen Gebühren waren nicht zu hoch, sondern zu niedrig kalkuliert.

Jetzt müssen nicht nur die sieben Kläger mehr Geld fürs Abwasser berappen, sondern auch alle anderen Grundstückseigentümer in Oberhausen, deren Bescheide 2011 noch nicht rechtskräftig geworden waren. Dies sind allerdings insgesamt nur 238 Haushalte. Von dieser Erhöhung nicht betroffen sind alle Bürger in Oberhausen, die einen bestandskräftigen Bescheid haben - praktisch fast alle. Denn 37.000 Bescheide aus 2011 stuft die Stadtverwaltung als unabänderlich ein.

Geringe Erhöhung

„Wir erleben hier quasi den umgekehrten Fall wie bei den Müllgebühren“, sagte Kämmerer Apostolos Tsalastras. Damals hatten die 30 Kläger vor Gericht Recht bekommen, die Stadt hatte die Müllgebühren falsch berechnet. Deshalb wurden den 30 Klägern sämtliche Müllgebühren in den beklagten Jahren erlassen, weil eine Neuberechnung für so wenige Fälle zu aufwendig und teuer ausgefallen wäre. Das fanden nicht wenige Oberhausener ungerecht - und verlangten eine Neuberechnung der Müllgebühren für alle Bürger. Vergeblich.

Bei den Abwassergebühren für 2011 sind die neuen Erhöhungen für die 238 betroffenen Haushalte absolut betrachtet nicht besonders stark: Für Schmutzwasser müssen sie 8 Cent pro Kubikmeter mehr zahlen (Anstieg um 3,67 Prozent auf 2,26 Euro) und bei Niederschlagswasser 6 Cent mehr (Anstieg um 5,45 Prozent auf 1,16 Euro).

Nach Angaben von Kämmereileiter Ralf Katernberg hat die Erhöhung fürs vergangene Jahr aber keine Auswirkung auf die Abwassergebühren in diesem Jahr. Er hielt nur nüchtern fest: „Verfahren vor Verwaltungsgerichten können auch zu negativen Auswirkungen für die Bürger führen.“