Oberhausen. . Die Stadt wartet auf rechtliche Klarheit, bevor sie eine „Kulturförderabgabe“ einführt. Und: „Wir wollen kein Bürokratiemonster“, erklärt Kämmerer Apostolos Tsalastras.

Es bleibt dabei, sagt Oberhausens Kämmerer Apostolos Tsalastras: Eine Bettensteuer sei grundsätzlich gewollt – weil in diesen Zeiten alles grundsätzlich gewollt ist, was den städtischen Haushalt erleichtert. Man werde die Abgabe aber erst einführen, wenn Klarheit über ihre juristische Bestandskraft herrscht. „2012 passiert da nichts, und rückwirkend schon gar nicht.“ Die Verwaltung brauche Rechtssicherheit, das gelte auch trotz des gestiegenen Konsolidierungsdrucks durch den Stärkungspakt Stadtfinanzen.

Die Rechtslage in Sachen Bettensteuer ist weiterhin unübersichtlich. An manchem Verwaltungsgericht in Deutschland sind noch Klagen von Gastronomen und deren Verbänden gegen solche Abgaben anhängig, man kämpft sich durch die Instanzen. Wo es Urteile gab, fielen sie höchst unterschiedlich aus.

Bingen darf, München nicht

Das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht in Koblenz etwa entschied vergangenes Jahr zu Gunsten von Bingen und Trier: Die Städte dürfen Übernachtungsgäste zur Kasse bitten. München dagegen muss die Pläne für eine Bettensteuer in Höhe von 2,50 Euro pro Gast und Nacht vorerst zurückstellen – der bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärte die Steuer im März für unrechtmäßig.

In Nordrhein-Westfalen blickt man vor allem auf Köln. In der Domstadt zahlen Gäste seit 1. Oktober 2010 eine Steuer in Höhe von fünf Prozent des Übernachtungspreises. Im juristischen Streit um die Abgabe konnte die Stadt vor dem Verwaltungsgericht einen Etappensieg verbuchen, eine endgültige Klärung steht aber noch aus. „Wenn das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht die Auffassung Kölns bestätigt, werden auch wir dem Rat die Einführung einer Kulturförderabgabe vorschlagen“, sagt Apos­tolos Tsalastras.

"Wir wollen kein Bürokratiemonster."

Von Interesse ist für die Stadt nicht nur, ob die Abgabe grundsätzlich rechtens ist. Sie möchte vor allem auch wissen, ob sie die Bettensteuer, die ja offiziell „Kulturförderabgabe“ heißt, pauschal erheben darf – also nicht nur auf Übernachtungen von Touristen, sondern auch von Geschäftsleuten. Sollte das Gericht entscheiden, dass man hier trennen müsse, könnte das die Lust der Stadt auf eine solche Abgabe deutlich mindern. Dann ergäbe sich für alle Beteiligten ein Aufwand, der dem Ertrag wahrscheinlich nicht mehr angemessen sei, so Tsalastras. „Wir wollen kein Bürokratiemonster.“