Köln. . Die sogenannte Bettensteuer in Köln ist rechtens. Das Verwaltungsgericht Köln hat jetzt die Klage eines Hotelbetreibers abgewiesen. Die Stadt erhebt seit Oktober 2010 eine Sondersteuer von Hoteliers. Auch andere Kommunen in NRW planen eine solche Steuer.

Ein Hotelier ist vor dem Kölner Verwaltungsgericht mit einer Klage gegen die sogenannte Bettensteuer gescheitert. Die auch in einer Reihe von anderen Städten eingeführte und in Köln als „Kulturförderabgabe“ erhobene Übernachtungssteuer sei eine „zulässige örtliche Aufwandsteuer“, befand das Gericht in seinem am Mittwoch veröffentlichten Urteil.

Die Richter führten aus, die Stadt Köln sei „weder landesrechtlich noch verfassungsrechtlich gehindert“, die Abgabe von fünf Prozent des Beherbergungsbetrags zu erheben. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Rechtsstreits ließ das Kölner Gericht allerdings die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zu. (Az. 24 K 6736/10)

Fünf Prozent des Zimmerpreises als Bettensteuer

Seit Oktober 2010 müssen Hoteliers in Köln eine Abgabe in Höhe von fünf Prozent des Zimmerpreises an die Stadt Köln zahlen. Diese nutzt das Geld nach eigenen Angaben, um Löcher im städtischen Haushalt zu stopfen. Köln war landesweit die erste Stadt, die die Steuer erhoben hatte. Mittlerweile greifen bundesweit zahlreiche Kommunen auf die zusätzliche Finanzquelle zurück.

Der Kölner Hotelier Wolf Hönigs hatte die Abgabe für verfassungswidrig erklärt. Zum einen sei Köln kein Kur- und Erholungsort, zum anderen habe die Bundesregierung gerade erst die Mehrwertsteuer für Hoteliers von 19 auf 7 Prozent gesenkt, hatte er argumentiert. Der Stadt Köln fehle die rechtliche Kompetenz, eine derartige Abgabe zu erheben, weil diese mit der vom Bund erhobenen Mehrwertsteuer vergleichbar sei, argumentierte der Kläger.

Weitere Verfahren anhängig

Nach Ansicht des Kölner Verwaltungsgerichts sind beide Abgaben aber nicht miteinander vergleichbar. Die Senkung der Mehrwertsteuer stehe der Erhebung der Kulturförderabgabe nicht entgegen.

Das Urteil war mit Spannung erwartet worden. Wäre die „Bettensteuer“ für nichtig erklärt worden, wären auf die Stadt Köln erhebliche Rückzahlungen zugekommen. Parallel zu der Klage laufen aber noch zwei weitere Verfahren am Verwaltungsgericht Köln. Ein Hotelgast sowie das Deutsche Jugendherbergswerk prozessieren weiterhin gegen die Abgabe. Auch andere Kommunen in NRW wollen eine Bettensteuer einführen. Darunter sind Moers und Essen.