Köln. . Dürfen Kommunen von Hotels eine „Bettensteuer“ erheben um damit, wie in Köln, den Kultur-Etat aufzupolstern? Das Verwaltungsgericht Köln prüft heute, ob das verfassungsgemäß ist. Das Urteil könnte bundesweite Signalwirkung haben.
Das Verwaltungsgericht in Köln verhandelt heute über einen Fall mit bundesweiter Signalwirkung. Das Gericht will nach Angaben eines Sprechers prüfen, ob die von der Stadt Köln eingeführte sogenannte Bettensteuer rechtens ist. Ein Hotelier aus Köln hatte dagegen Klage eingereicht.
Seit dem 1. Oktober müssen die Hotels und Pensionen in Köln fünf Prozent des Zimmerpreises als sogenannte Kulturförderabgabe an die Stadt zahlen. Die Hoteliers allerdings sind damit nicht einverstanden. Sie wollen vor Gericht mehrere Gutachten präsentieren, wonach die im Volksmund als „Bettensteuer“ deklarierte Abgabe verfassungswidrig ist.
Stadt Köln sieht Bettensteuer nicht gefährdet
Die Vertreter der Stadt Köln sehen dem Verfahren den Angaben zufolge gelassen entgegen. Sie haben keine Zweifel daran, dass die Steuer einer gerichtlichen Überprüfung standhalten wird. Sollte dies so sein, könnte jede Stadt in Deutschland nachziehen und ebenfalls eine Bettensteuer einführen.
Das bayerische Verwaltungsgericht in München hatte in dieser Woche die Bettensteuer der Stadt München einkassiert. Bewertungsgrundlage waren allerdings steuerrechtliche Fragen.
Ein Urteil soll im Prozess am Mittwoch aller Voraussicht nach noch nicht verkündet werden. (dapd)