Oberhausen. .

Nach dem rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, die Verbrennungskosten des Müllofens GMVA seien seit 2006 falsch kalkuliert worden, hat die Geschäftsführung der Müllverbrennungsanlage in Buschhausen vor kurzem noch einmal deutlich den Vorwurf der Bürger zurückgewiesen, dass sie den Oberhausener Gebührenzahlern jahrelang viel zu hohe Preise berechnet habe.

Das Gegenteil sei sogar der Fall: Lege man die vom Gericht ausdrücklich vorgesehenen Leitlinien für Selbstkostenpreise (LSP) zugrunde, habe man den Bürgern jahrelang eigentlich zu wenig Geld für die Verbrennung berechnet.

Zumindest wenn man „die höchstzulässigen zu berechnenden Sätze“ zugrunde lege. Darauf wies GMVA-Chefin Maria Guthoff vor wenigen Tagen im Haupt- und Finanzausschuss hin. Das hätten gleich drei Wirtschaftsgutachter der GMVA bestätigt. Nur 2011 habe die GMVA mehr Verbrennungskosten angesetzt als laut Verordnung für öffentliche Aufträge erlaubt ist. Der Bund der Steuerzahler bezweifelt diese Rechnung. „Wir erleben immer wieder, dass Städte, die mit ihrer Gebührenberechnung vor Gericht scheitern, im Nachhinein alle möglichen und bisher nicht ausgeschöpften Tatbestände, die rechtlich noch gerade erlaubt sind, wieder hineinrechnen, um keinen finanziellen Schaden zu erleiden“ , sagte Gebührenexperte Hartmut Schledorn. Das sei aber nicht erlaubt.

Auch die siegreichen Oberhausener Kläger gegen die Müllgebührenbescheide der Stadt greifen die neue GMVA-Kalkulation wieder an. „Wir werden auf jeden Fall wieder gegen die neue Berechnung und gegen die neuen Preise klagen. Denn die Preisberechnung ist nicht von unabhängiger behördlicher Seite kontrolliert worden, sondern nur von Wirtschaftsprüfern, die die GMVA selbst beauftragt hat“, sagte gestern einer der Kläger. Er fordert: Die Stadt müsse die neuen Preise der GMVA von der Preisüberwachungsstelle der Bezirksregierung Düsseldorf unbedingt überprüfen lassen - dies habe die Stadt im Fall der Müllgebühren bisher leider noch nie dort beantragt.