Oberhausen. . Seit fünf Jahren berechnet die Stadt Oberhausen die Müllgebühr auf einer rechtswidrigen Grundlage. Geld zurück gibt es für die meisten Bürger aber nicht: Die Stadt muss nur rund 30 klagenden Einwohnern die zu viel gezahlten Gebühren erstatten.
Nun ist es amtlich: Die Stadt Oberhausen berechnet seit fünf Jahren, von 2006 bis heute, ihre von allen Bürgern zu zahlenden Müllgebührensätze falsch. Die Berechnungsgrundlage ist vom Verwaltungsgericht Düsseldorf als rechtswidrig eingestuft worden. Dabei wurden offensichtlich vor allem die Kosten für die vorzuhaltende Verbrennungskapazität der Müllverbrennungsanlage Niederrhein (GMVA) zu hoch angesetzt.
Das geht aus einem bereits im Sommer 2009 erfolgten Urteil (Az: 17 K 1141/09) hervor. Dies ist erst jetzt rechtskräftig geworden, weil die Stadt vergeblich versucht hatte, in der Berufung das Urteil gegen sie zu kippen. Die Berufung wurde nun vom Oberverwaltungsgericht Münster erst gar nicht zugelassen (Az: 9A 1901/09, 17 K 2086/08).
Stadt muss nur klagenden Einwohnern Geld zurückerstatten
Oberhausen muss rein rechtlich nun nur den rund 30 klagenden Einwohnern zu viel gezahlte Müllgebühren von 2006 bis 2010 zurückerstatten und für alle Oberhausener eine neue Gebührensatzung für die Zukunft ausarbeiten.
Laut Düsseldorfer Richter verletzte die Stadt bei ihrer Gebührenberechnung die Vorschrift, dass „das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung nicht überschreiten“ darf (Kostenüberschreitungsverbot). Berücksichtigt werden dürfen nur „die betriebsnotwendigen Kosten“.
Kostenberechnung versäumt
Doch wie ermittelt man die echten Kosten für die Verbrennung einer Tonne Müll? Einen Marktpreis mit der GMVA gibt es nicht, da Oberhausen per Landeserlass verpflichtet ist, nur dort ihren Hausmüll zu verbrennen. Demnach müssen laut Gericht die Selbstkosten der GMVA objektiv ermittelt werden - und dies hat die Stadt Oberhausen versäumt.
Mit Hilfe externer Gutachter wird dies nun für alle Oberhausener nachgeholt - und die Gebührensatzung wird laut Rechtsdezernent Frank Motschull für 2011 neu geschrieben. Sinken nun die Müllgebühren für alle? Motschull macht den Oberhausenern wenig Hoffnung. „Ich schätze, dass sich die Gebühr nur minimal nach unten verschiebt.“
Und was ist mit den auf rechtswidriger Grundlage erstellten Gebührenbescheiden der vergangenen Jahre ab 2006? Jurist Motschull betont, dass die Stadt nur verpflichtet sei, den Klägern gegen ihre Bescheide Geld zurückzuzahlen. Alle anderen Bescheide, gegen die innerhalb gesetzlicher Fristen nicht geklagt wurde, seien rechtskräftig. „Eine Rückzahlung zuviel bezahlter Müllgebühren an alle würde uns als notleidende Stadt schon die Kommunalaufsicht verbieten. Aber sie wäre auch nicht richtig: Denn Fristen für Bescheide existieren, damit irgendwann Rechtsfrieden eintritt.“
Kläger sollen ein Viertel der Müllgebühren zurück erhalten
Dagegen fordert CDU-Fraktionschef Daniel Schranz: „Es darf nicht sein, dass bei einer nicht rechtmäßigen Berechnung nur die Kläger profitieren, alle anderen aber nicht.“
Die Stadt will nun den erfolgreichen Klägern statt einer aufwändigen Neuberechnung für die Vergangenheit durch teure externe Gutachter ein Angebot machen: Sie sollen ein Viertel ihrer Müllgebühren von 2006 bis 2010 zurückerhalten. Nehmen die Kläger dies nicht an, muss die Stadt aber die teure Neuberechnung doch anleiern - oder alles zurückerstatten. Die letztere Variante sei aber extrem unwahrscheinlich, meint Motschull.