Oberhausen. . Die 28 Mitglieder des Beirats für die ThuG-Einrichtung in der ehemaligen JVA in Oberhausen stehen fest. Gewählt wurden die Mitglieder durch die Direktion des Landschatsverbandes Rheinland (LVR) und der Stadt Oberhausen.

Der Beirat für die ThuG-Einrichtung in der ehemaligen JVA tritt am Mittwochabend, 23. März, zu seiner konstituierenden Sitzung in Oberhausen zusammen (ThuG: Therapieunterbringungsgesetz). 28 Mitglieder aus verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen, gewählt durch die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) als staatliche Verwaltungsbehörde und die Stadt Oberhausen, bilden das Gremium für die Planungs- und Betriebsphase der Einrichtung, in der ehemals sicherungsverwahrte Straftäter untergebracht werden sollen.

Auf 28 Personen erhöht

Der Rat der Stadt Oberhausen hat bereits zwölf Beiratsmitglieder benannt, 16 Mitglieder wurden nun in einem modifizierten Verfahren von der LVR-Direktorin Ulrike Lubek bestellt. Ziel der neuen Regelung war, allen interessierten Bürgern die Möglichkeit zu bieten, im Beirat mitzuarbeiten. Außerdem wurden die Interessen der Fraktionen in der Landschaftsversammlung Rheinland bei der Bildung des Gremiums einbezogen. Im Einvernehmen mit der Stadt wurde die Anzahl der Beiratsmitglieder von 24 auf 28 Personen erhöht.

Namen der Mitglieder

Folgende Mitglieder wurden von der LVR-Direktorin benannt: Peter Dück, Jutta Eckenbach, Brigitte Fontein, Henrike Greven, Werner Groß-Mühlenbruch, Richard Höhmann-Rölle, Doris Janicki, Klaus Kösling, Jörn Vanselow, Hans-Otto Runkler, Henning Rehse, Sven Siebenmorgen, Angelika Syrnik, Olaf Wegener, Kerstin Wittmeier, Andrea Rickers.

Folgende Mitglieder wurden vom Rat der Stadt bestellt: Dr. Heinz-Peter Baumann, Carolin Buttke, Dr. Peter Fabritz, Anita Freund, Ines Hiltrop, Ulrich Hogenschurz, Angelika Jäntsch, Heike Laß, Ingo Mersmann, Hans-Jürgen Nagels, Anne Schuler und Johannes Stelzer.

Beraten und unterstützen

Der Beirat für die ThuG-Einrichtung in der ehemaligen JVA berät unter anderem die Verantwortlichen der Einrichtung in konzeptionellen und organisatorischen Fragen der Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz. Außerdem soll das Gremium die Leitung der Einrichtung unterstützen und das Verständnis sowie die Akzeptanz für die Aufgaben der Unterbringung in der Öffentlichkeit fördern. Der Beirat wird diese Aufgaben sowohl während der Planungs- als auch in der Betriebsphase übernehmen. Die Mitglieder des Beirates können sich von den Verantwortlichen der Einrichtung über die Therapie- und Sicherheitskonzepte unterrichten lassen. Sie sind aber nicht an den Entscheidungen über bestimmte therapeutische Konzepte für einzelne Untergebrachte beteiligt. Der Beirat tagt mindestens einmal im Vierteljahr. Die Sitzungen sind in der Regel nichtöffentlich.